Versicherern soll das Schönen der Bilanz schwerer gemacht werden

Die Börsentalfahrt macht der Branche zu schaffen. Nun basteln Wirtschaftsprüfer und Versicherungsaufsicht an verschärften Bestimmungen für die seit letztem Jahr mögliche Neubewertung.

WIEN. Die lang anhaltende Talfahrt an den Börsen bereitet Wirtschaftsprüfern und der Finanzmarktsaufsicht (FMA) Kopfzerbrechen. So werden heuer nicht erst die Bilanzen zu Jahresende besonders genau durchforstet, es wird auch der momentane Geschäftsverlauf genau beobachtet. Außerdem sollen die im Vorjahr ermöglichten Erleichterungen der Bewertungsvorschriften eingeschränkt werden.

Aufgrund der Lage auf den Finanzmärkten rechnen Experten damit, daß heuer mehr Versicherungen die neugeschaffene Möglichkeit ausnutzen werden, Aktien trotz Kursverluste nicht abzuwerten, weil sie davon ausgehen, daß die Verluste nicht dauerhaft sind. Damit die Prüfer und die Aufsicht aber nicht im nachhinein die Bilanzen für falsch erklären müssen, soll nun in einer Erläuterung eine Definition gefunden werden, die Versicherungen das Schönen der Bilanz nicht in jedem Fall ermöglicht.

Walter Knirsch von der KMPG, die zwei Drittel der heimischen Versicherungsgesellschaften prüft, sagt, bisher habe es keine gröberen Probleme in der heimischen Versicherungswirtschaft gegeben. Das könnte sich jedoch ändern, "wenn die Börsesituation bis zum Jahresende anhält". Während die Branche bisher etwa Immobilien gehortet hat, wurden in den vergangenen Monaten erstmals massiv Bestände verkauft. Dadurch, aber auch durch die Kurseinbrüche schrumpfen die stillen Reserven.

Vom Gesetz her stehen der Aufsicht genug Mittel zum Schutz der Versicherungskunden zur Verfügung. Wenn bei einer Gesellschaft ernsthafte Probleme vermutet werden und Gespräche darüber im Sand verlaufen, gibt es eine schriftliche Verwarnung. Verfügt das Versicherungsunternehmen nach längerer Zeit immer noch nicht über genügend Eigenmittel, muß es der FMA einen Plan zur Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse vorlegen. Die FMA muß diesen sogenannten Solvabilitätsplan genehmigen.

Wenn dies auch nichts mehr hilft, kann die Aufsicht sogar die freie Verfügung über die Vermögenswerte des Unternehmens einschränken oder untersagen. Dabei wird es für das betreffende Unternehmen allerdings kritisch, denn dieser Schritt muß öffentlich kundgetan werden, was sich mit Sicherheit im Neugeschäft der betroffenen Gesellschaft und am Image der Branche niederschlägt.

Letzter und endgültiger Schritt wäre der Entzug der Konzession. Dann muß die FMA die für die Kunden beste Lösung - am ehesten in Form einer Auffanglösung durch andere Gesellschaften - finden. In Deutschland wird für solche Fälle an einer Fondslösung ähnlich der Einlagensicherung im Bankenbereich gebastelt. Gespräche darüber gibt es auch in Österreich. Die Versicherer sind darüber allerdings nicht glücklich. Einerseits ist eine Fondslösung teuer, andererseits sei sie nicht 1:1 von Banken auf Versicherungen übertragbar, heißt es in der Branche. So seien 20.000 Euro als Abgeltung einer lebenslang ausbezahlten Zusatzpension geradezu lächerlich. Davon hätten Kunden nichts.

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