ÖBB-Vereinbarung erhöht auch die Kosten für jede Überstunde

Das ÖBB-Präsidium will nun die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung vorm Waldes mit der Personalvertretung prüfen. Mit dieser bekommen Neo-Pensionisten der ÖBB um bis zu fünf Prozent mehr.

WIEN. Für hektische Aktivitäten in Finanzministerium und ÖBB sorgte Donnerstag die von der "Presse" aufgezeigte Tatsache, daß durch die Einrechnung des Allgemeinen Nebengebührenpauschales (ANP) in das Gehalt zukünftige ÖBB-Pensionisten eine um bis zu fünf Prozent höhere Rente erhalten werden. Dies vor allem zu Lasten des Finanzministeriums, aus dessen Budget mehr als 70 Prozent der ÖBB-Pensionen bezahlt werden.

Das Finanzministerium war auch Donnerstag noch nicht zu einer Stellungnahme bereit. Der Pressesprecher von Finanzminister Karlheinz Grasser und zukünftige ÖBB-Aufsichtsrat Matthias Winkler sagte der "Presse", Grassers Büro habe umgehend eine Stellungnahme der ÖBB angefordert, diese aber bis Donnerstag nachmittag nicht erhalten.

FPÖ-Wirtschaftssprecher und Nationalratspräsident Thomas Prinzhorn ließ der "Presse" ausrichten, daß zunächst das Präsidium des ÖBB-Aufsichtsrates prüfen werde, um die Vereinbarung, die ÖBB-Generaldirektor Rüdiger vorm Walde mit der Personalvertretung geschlossen hat, überhaupt rechtmäßig sei. Tatsache ist nämlich, daß bis zu den Recherchen der Presse vom Mittwoch weder Finanzministerium noch Aufsichtsrat von dieser Regelung informiert waren.

Höhere Pensionen

Wie berichtet wird seit 1. April 2004 die ANP, die jährlich zwischen 1308,5 und 1582,32 Euro beträgt, als pensionsbegründender Gehaltsbestandteil ausbezahlt. Um 80 Prozent dieser Beträge, also um 1046,8 bis 1265,86 Euro erhöht sich für die Betroffenen daher auch die Pension. Damit werden jene Verluste, die die ÖBB-Pensionisten durch die neuen Durchrechnungszeiträume, die ab 2003 eingeführt werden, erleiden, mehr als kompensiert.

Die Pensionsreform, die 1997 beschlossen wurde, wird damit zur Makulatur. Denn: bisher beziehen ÖBB-Mitarbeiter 80 Prozent ihres Letztgehaltes als Pension. Ab 2003 werden Durchrechnungszeiträume eingeführt, die 2020 dazu führen sollen, daß die Pension von den besten 18 Jahren berechnet wird. Die Pensionserhöhung durch die Einberechnung der ANP in das Gehalt wird hingegen sofort wirksam.

Dazu kommt, daß dadurch auch die Bemessungsgrundlage für Überstunden steigt und diese damit deutlich teurer werden.

In einer schriftlichen Stellungnahme der ÖBB, die Donnerstag nachmittag bei der "Presse" eintraf, heißt es, daß die Einberechnung der ANP in das Gehalt ein Gesamtpaket darstelle, das insgesamt zu geringeren Kosten für das Unternehmen führe. Denn die ÖBB hätten für die ANP immer schon Pensionsbeiträge bezahlt, "nur hatten die Mitarbeiter davon nichts". Was nichts anderes heißt, als daß der Finanzminister trotz höherer Kosten vom Unternehmen selbst keine höheren Pensionsbeiträge erhält.

Entsprechend bejubeln die Eisenbahnergewerkschafter auch die Neuregelung. In einem internen Papier steht, daß damit die Folgen der Pensionsreform aufgefangen würden. Zu den Überstunden heißt es: "Durch die Einrechnung der ANP ins Gehalt wird auch der Überstundenansatz . . . erhöht." Die Tatsache, daß nun auch die Mitarbeiter von der ANP Pensionsbeiträge zahlen müßten sehen die Eisenbahnergewerkschafter nicht so dramatisch: "Dieses Mehr an Beiträgen senkt die Lohnsteuerbemessungsgrundlage". Und das wiederum die Einnahmen des Finanzministers, der den Löwenanteil der Pensionserhöhung, zahlen muß.

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