Die Finanzmarktaufsicht ist verfassungskonform

Die BA-CA blitzte mit ihrer Beschwerde ab, überlegt aber den Gang zum EuGH.

WIEN (apa/dom). Der Verfassungsgerichthof (VfGH) hat soeben die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung über die Bankenaufsicht bestätigt. Die Bankenaufsicht wurde mit 1. April 2002 einer eigenen Behörde, der Finanzmarktaufsicht (FMA), übertragen. Schon damals war umstritten, ob es zulässig sei, daß die Kosten der FMA großteils von den Geldinstituten zu berappen sind.

Die BA-CA hatte diese Frage an den VfGH herangetragen. In einer Beschwerde hatte die Bank geltend gemacht, daß es unzulässig sei, die Kosten einer staatlichen Aufsicht auf die kontrollierten Wirtschaftsunternehmen zu überwälzen.

Sollte dies doch als zulässig erkannt werden, so sei zumindest die Aufteilung der Kosten unsachlich, hatte es seitens der BA-CA geheißen. Sie geschehe nämlich aufgrund der Eigenmittelerfordernisse der Banken, was die BA-CA wegen ihrer Größe entsprechend teuer komme.

Der VfGH findet daran "nichts auszusetzen". Das Eigenmittelerfordernis stehe in "unmittelbarer Relation zur Summe der Ausleihungen und der damit verbundenen Risken eines Kreditinstituts", heißt es in der VfGH-Entscheidung. Genau von diesen Umständen hänge aber die "Intensität und Qualität der Bankenaufsicht" ab, betont der VfGH. Die BA-CA findet die Begründung des VfGH "relativ weich" und behält sich deshalb den Gang zum Europäischen Gerichtshof vor.

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