Nach IAS soll die Gewährung von Optionen nun den Bilanzgewinn schmälern.
FRANKFURT (reuter). Unternehmen, die nach den Rechnungslegungsstandards IAS (International Accounting Standards) bilanzieren, werden an Führungskräfte vergebene Aktienoptionen künftig wohl als Aufwand verbuchen müssen und damit wesentlich geringere Gewinne ausweisen. Das sieht ein Entwurf vor, den das IAS-Rechnungslegungskomitee am Donnerstag veröffentlichen will.
Vor dem Hintergrund der Bilanzskandale in den USA werden die Unternehmen zunehmend gedrängt, Optionsprogramme als Teil des Personalaufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) statt nur im Anhang auszuweisen. In den USA gehen bereits viele Unternehmen freiwillig dazu über, Optionsprogramme in die GuV zu übernehmen.
Nach einer Studie von Credit Suisse First Boston können die Auswirkungen der Aufwandsverbuchung auf das Ergebnis enorm sein. Danach wäre das durchschnittliche Nachsteuerergebnis bei Software-Unternehmen im Jahr 2001 um 35 Prozent niedriger gelegen, bei Industrieunternehmen um vier Prozent.