Mehr Unterstützung von der öffentlichen Hand wünschen sich die Bundesforste, die die Sturmschäden noch drei bis vier Jahre lang spüren werden.
WIEN. Die Österreichischen Bundesforste (ÖBF) zählen zu den Hauptgeschädigten des Windwurfes durch den Föhnsturm vor zwei Wochen. Sie müssen, wie berichtet, einen Schaden von 1,5 Mill. Festmeter Holz beklagen. Das entspricht drei Viertel der normalen jährlichen Einschlagmenge. "Das ist das größte Ereignis in der Geschichte der Bundesforste", sagt Georg Erlacher, für den Forstbereich zuständiger Vorstand der ÖBF, im Gespräch mit der "Presse". "Wir werden die Folgen drei bis vier Jahre lang spüren, mittelfristig wird es einen Ertragsrückgang geben", erwartet er.
Für das Jahr 2003 würden sich die Folgen in Grenzen halten, denn nächstes Jahr würde das gefallene Holz vermarktet. Nur 20 Prozent der Schadmenge sind seiner Einschätzung nach durch den Windwurf negativ beeinflußt. Mit den Abnehmern sei bereits vereinbart, daß man das Holz zu gleichen Konditionen liefern könne, schlimmstenfalls mit einem kleinen Preisabschlag.
Die erzwungene Holzernte durch den Windwurf ist aber eine Vorleistung an die Zukunft, sagt Erlacher. Was heißen soll, daß man dadurch in Zukunft weniger Holz ernten könne. Besonders kraß ist das etwa im Betrieb Mittersill, wo der Schaden das Siebenfache des normalen Holzeinschlags ausmache. Bei den kahlrasierten Flächen kann man großteils keine Naturverjüngung durchführen, sondern man muß um teures Geld aufforsten. All diese Effekte werden sich ab 2004 auf das Ergebnis auswirken.
Oberste Priorität bei der Aufarbeitung des Schadens hat nun die Räumung der Gräben - "sonst staut sich nach der Schneeschmelze das Wasser, die Folge könnten Erdrutsche sein", so Erlacher. Um das Holz schnell abtransportieren zu können, wünschen sich die ÖBF eine Erhöhung der Tonnage von Lkw auf 48 Tonnen - was bisher nur regional geschehen ist.
Ein besonderes Problem dabei ist der Schutzwald, der den Lebens- und Wirtschaftsraum der Alpentäler vor Lawinen, Muren oder Steinschlag schützen soll. Die Bundesforste haben mit einem Anteil von rund 30 Prozent viel mehr Schutzwald als im österreichischen Durchschnitt (21 Prozent). In diesen Wäldern ist die erlaubte und wegen der Steilheit und der Unzugänglichkeit mögliche Bewirtschaftung stark eingeschränkt, die Kosten der Holzbringung sind deutlich höher.
Begünstigte sollen zahlen
Bei den ÖBF ist ein Drittel der sturmgeschädigten Flächen Schutzwald: in Summe 3000 Hektar. Dessen Fehlen - das kurzfristig durch sündteure künstliche Verbauungen der Lawinenhänge nur teilweise ersetzt werden kann - wird in den kommenden Jahren zu einigen Behinderungen, etwa Straßensperren, vor allem in Salzburg führen.
Auf Hilfe von der öffentlichen Hand warten die ÖBF bisher vergeblich. "Bei den Ländern, die den privaten Waldbesitzern einen fixen Betrag pro Fläche zahlen, bekommen wir fast nichts. Da sind wir weiterhin diskriminiert", beklagt Erlacher. Und dem Staat fehle schlicht das Geld dafür. Der Katastrophenfonds ist durch die Hochwasserkatastrophe im Spätsommer völlig ausgeräumt.
Durch das neue Forstgesetz, das zu Jahresmitte beschlossen wurde, gibt es beim Schutzwald einige gravierende Änderungen. Der Begriff wurde in zwei Teilbereiche aufgespalten: in den Standortschutzwald, der den Standort des Waldes vor dem Abrutschen sichert, und den Objektschutzwald, der dazu dient, die Menschen, Siedlungen und landwirtschaftlichen Flächen im Tal darunter zu schützen. Je nach Kategorie ist die Finanzierung der Erhaltung unterschiedlich geregelt: Im Standortschutzwald muß der Eigentümer die Erträge aus der Nutzung in die Pflege reinvestieren. Im Objektschutzwald hingegen sieht das Gesetz vor, daß der Waldbesitzer zu Erhaltungsmaßnahmen "insoweit verpflichtet ist, als die Kosten durch öffentliche Mittel oder Zahlungen durch Begünstigte gedeckt" sind.
"Diese Formulierung ergibt einen breiten Interpretationsspielraum", meint Erlacher. Noch gebe es keinen Kommentar zu dem Gesetz, die ÖBF gehen aber davon aus, daß alle betroffenen Waldbesitzer für die Leistungen entschädigt werden müßten. Von Seiten der öffentlichen Hand gibt es ein klares Bekenntnis, daß sie Entschädigung zahlt. "Aber es fehlt das Geld", so Erlacher. Details sollen in einer Verordnung festgelegt werden - auf die die Forstleute weiterhin warten.
Haftung ungeklärt
Bei den ÖBF stehen 44 Prozent der Schutzwälder "in Ertrag", werden also genutzt. Diese Flächen tragen sich Erlacher zufolge wirtschaftlich selbst. Der Rest, der "außer Ertrag" steht, produziert aber ohne öffentliche Mittel ein Defizit.
Völlig ungeklärt an der neuen Rechtslage ist Haftung, falls ein Schadereignis auftritt. "Es könnte sein, daß sich die Haftung durch das neue Forstgesetz ändert, obwohl wir das gleiche machen wie bisher", so Erlacher. Deshalb würde er es begrüßen, wenn die Behörden hier Festlegungen treffen würden. Eine Möglichkeit wäre es etwa, mehr Bannwälder auszuweisen. Bei diesen übernehmen die Behörden die volle Verantwortung; bloß: "Es gibt nur einige wenige, etwa oberhalb von Hallstatt." Erlacher malt sich dabei schreckliche Szenarien aus, auch abseits von Lawinen oder Muren. "Was geschieht etwa, wenn ein Jurist auf die Idee käme, die Waldbesitzer für ein Hochwasser verantwortlich zu machen und zu klagen?"
Im österreichischen Schutzwald ist jedenfalls viel zu tun, laut Landwirtschaftsministerium sind in den nächsten zehn Jahren allein für die dringendsten Sanierungen 985 Mill. Euro nötig. Die öffentlichen Mittel für den Wald sind traditionell sehr begrenzt: Für Forstprojekte wurden heuer 1,58 Mill. Euro ausbezahlt - das sind 0,19 Prozent der gesamten Agrarförderungen. Und nur ein kleiner Teil der rund 70 Mill. Euro für die Wildbach- und Lawinenverbauung geht in Schutzwaldprojekte.
Der Ausweg, den Agrarminister Wilhelm Molterer zu gehen versucht, ist es eben, die vom Schutzwald Begünstigten - also Gemeinden, den Tourismus oder Straßenerhalter - in die Pflicht zu nehmen. Das wurde etwa in der Schutzwaldstrategie festgelegt, die im Jänner unter anderem von Bund, Ländern, Gemeinden, Wirtschaftskammer und Jagdverbänden unterzeichnet wurde.