Arbeitslosigkeit vor der Pension für viele die optimale Lösung

Ist Arbeitslosigkeit vor der Pension bereits der Normalfall, wie von SP-Chef Alfred Gusenbauer behauptet? Ganz so schlimm sieht es in der Praxis nicht aus. Und vielfach ist der Wechsel in die Arbeitslose durchaus gewollt.

Für SP-Chef Alfred Gusenbauer ist es ein "Skandal", daß die Hälfte der Arbeitnehmer vor der Pension Krankenstand, Arbeitslosigkeit oder Notstand erleiden müssen. Er werde nicht zulassen, daß "die Menschen am Ende eines harten und arbeitsreichen Lebens von der Sozialhilfe leben müssen".

Die Ansage ist inhaltlich relativ schwer zu überprüfen. Genaue Zahlen sind nämlich nicht verfügbar. Am ehesten in Gusenbauers Richtung deutet ein Bericht des Sozialministeriums (siehe Graphik). Der baut aber auf Zahlen aus dem Jahr 1998 auf, also noch aus der Zeit der SPÖ/
ÖVP-Regierung. Allerdings ist dieser Bericht mit einiger Skepsis zu betrachten, da er auch die Invaliditätspensionen miteinbezieht, was das Ergebnis verzerrt. Denn von den Invaliditätspensionisten haben vorher nur rund 30 Prozent gearbeitet. Und außerdem gehören zu den 50 Prozent Nicht-Erwerbstätigen beispielsweise auch Hausfrauen, die früher einmal einen Pensionsanspruch erworben haben.

Eine aktuellere Zahl gibt es aus dem AMS: Demnach sind im Vorjahr 10.468 Arbeitslose in die Pension gewechselt, bei insgesamt 45.633 Pensionsantritten. Das ergibt eine Quote von knapp über einem Viertel. Dazu kämen noch die Pensionsantritte nach Krankengeldbezug (1998: rund neun Prozent).

Tatsache ist, daß ältere Arbeitnehmer selten gekündigt werden. Andererseits finden sie - sollte das dann doch der Fall sein - nur mehr sehr schwer einen neuen Job. Das zeigen auch die Untersuchungen, die die auf den Arbeitsmarkt spezialisierte Forschungsgesellschaft Synthesis regelmäßig durchführt. Danach haben im Vorjahr etwa 1,67 Millionen Männer und Frauen über 50 gekündigt oder sind gekündigt worden. Bei den 50- bis 54jährigen werden daraufhin 46,6 Prozent der Männer (24.185) und 43,1 Prozent der Frauen (15.430) arbeitslos, je ein Drittel wechselt in einen anderen Job, der Rest hört überhaupt zu arbeiten auf, nimmt eine geringfügige Beschäftigung an oder macht sich selbständig.

Bei den 55- bis 59jährigen wechseln 40,4 Prozent der Männer und 29,9 Prozent der Frauen, die ihren Job verloren oder selbst aufgegeben haben, in die Arbeitslosigkeit. Ein gutes Drittel tritt direkt in die Früh- oder Erwerbsunfähigkeitspension ein. Bei den über 60jährigen gehen drei Viertel unmittelbar nach dem letzten Job in Pension.

Bei den Wegen aus der Arbeitslosigkeit steigt der Anteil jener, die in die Pension wechseln, mit dem Alter an, so Synthesis-Chef Roland Löffler. Erfaßt werden zwar nur erwerbsferne Positionen, zu denen auch Aus- und Weiterbildung, Karenzgeld und der völlige Ausstieg aus dem Arbeitsleben zählen, bei den Älteren handle es sich doch zumeist um die Pension. Konkret wechselten im Vorjahr 41,7 Prozent aller 62.100 nicht mehr arbeitslos gemeldeten 50- bis 54jährigen in so eine erwerbsferne Position - in überwiegender Mehrheit also in Pension. Immerhin mehr als die Hälfte bekommt noch einen anderen Arbeitsplatz, vier Prozent nehmen eine geringfügige Beschäftigung an, nicht einmal jeder 100. macht sich selbständig.

Bei den 55- bis 59jährigen wechseln bereits knapp zwei Drittel von der Arbeitslosigkeit in die Rente. Nur mehr ein Drittel nimmt einen Job an. Und bei den über 60jährigen geht mit einem Anteil von knapp 80 Prozent der überwiegende Anteil aller aus der Arbeitslosigkeit Wechselnden in Pension. Doch immerhin jeder siebente nimmt noch eine Stelle an, sagt Löffler.

Kein Schicksalsschlag

Der Wechsel in die Arbeitslosigkeit kurz vor der Pension muß aber nicht immer ein Schicksalsschlag sein. Denn häufig einigen sich Unternehmen und Arbeitnehmer darauf, daß genau dies die für beide Seiten richtige Lösung ist.

Vor allem Großbetriebe nutzen seit Jahren mit Vorruhestandsplänen die Arbeitslosenversicherung als Überbrückungshilfe aus. Ob OMV, Verbund, Bank Austria oder EVN (um nur einige Beispiele zu nennen): Ältere Mitarbeiter bekommen den berühmten "Golden Handshake" - eine erhöhte Abfertigung - und werden in die Arbeitslosigkeit verabschiedet. Für den Betroffenen selbst ergibt sich dadurch kein Nachteil. Durch das Arbeitslosengeld und die Zahlung des Unternehmens büßt der in den Ruhestand geschickte Mitarbeiter kaum an Geld ein - hat dafür aber jede Menge Freizeit, auch wenn viele von ihnen gerne noch länger gearbeitet hätten.

Für so manchen bietet diese Methode auch einen erheblichen Vorteil. Damit können nämlich auch jene in Frühpension gehen, auf die die Voraussetzungen wie lange Versicherungszeiten oder Krankheit nicht zutreffen. Ist das Pensionsalter erreicht, ist die Frühpension auch dann möglich, wenn der Betreffende in den vorangegangenen fünfzehn Monaten zumindest zwölf Monate lang arbeitslos war.

Beschäftigter und Unternehmen profitieren damit beide: Das Unternehmen kann den - meist teuren - älteren Arbeitnehmer kündigen, was sonst aufgrund des Kündigungsschutzes nur schwer möglich ist. Der Arbeitnehmer kann über den Umweg Arbeitslosigkeit schon früher in Pension gehen, was sonst nicht möglich gewesen wäre.

Auch die Hinaufsetzung des Frühpensionsalters um eineinhalb Jahre hat diese Methode des Personalabbaus kaum gebremst, lediglich hinausgeschoben. Die Betroffenen können nun mit Erreichung des Frühpensionsalters (56,5 Jahre bei Frauen, 61,5 bei Männern) in Pension gehen.

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