Am Pflegegeld verdienenviele gut - vor allen anderen der Bund.
Es ist teuer, zweifellos. 1,4 Milliarden Euro (19,63 Milliarden Schilling) kostete das Pflegegeld für 278.938 alte und behinderte Menschen im Jahr 2001. Bei derartigen Summen sind Diskussionen über die Sinnhaftigkeit einer solchen Sozialleistung programmiert. Könnte man hier nicht relativ leicht ein paar hundert Millionen Euro einsparen?
Auch SP-Bundesvorsitzender Alfred Gusenbauer stellte das Pflegegeld zur Diskussion. Die Einführung im Jahr 1993 sei "ökonomisch falsch" gewesen, meinte er in einem "Presse"-Interview. Ökonomisch falsch? Betrachtet man die Zahlen, dann verdienen viele sehr gut am Pflegegeld - aber nicht die Enkel, an die die pflegebedürftige Oma ihre Zuschüsse weitergebe, wie es immer wieder polemisch heißt. Es sind vor allem der Bund und die Länder, die am Pflegegeld verdienen.
Als Anfang 1993 der "Quantensprung in der Sozialpolitik" (der damalige Bundeskanzler SP-Chef Franz Vranitzky) im Nationalrat beschlossen wurde, ging das mit einer Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge einher. Arbeitnehmer und Arbeitgeber mußten unter dem Titel "Beitrag zur Pflegeversicherung" um je 0,4 Prozent mehr bezahlen, Pensionisten um 0,5 Prozent. Das brachte zusätzliche Einnahmen in Höhe von 581 Millionen Euro (acht Milliarden Schilling). Dieses Geld wurde nicht für die Pflegevorsorge zweckgebunden, sondern ging ins allgemeine Budget.
Bis zur Einführung der neuen Sozialleistung bezahlte der Bund unter verschiedensten Titeln Pflegegeld. Die Juristen des Sozialministeriums mußten damals mehr als 28 Bundes- und etliche Landesgesetze im neuen Pflegegeldgesetz berücksichtigen. Der größte Brocken an Zuschüssen machte vor Einführung des Pflegegeldes der Hilflosenzuschuß aus: 726 Millionen Euro (zehn Milliarden Schilling) wurden dafür jährlich aufgewendet. Der Hilflosenzuschuß ging in das Pflegegeld über, damit standen also 1993 insgesamt 1,3 Milliarden Euro (18 Milliarden Schilling) für diese neue Sozialleistung zur Verfügung.
Seit 1996 wurde das Pflegegeld nicht mehr an die Inflation angepaßt, sehr wohl aber stiegen die Einnahmen aus den Krankenversicherungsbeiträgen. Aus dem Jahr 1996 gibt es von Sozialexperten die Rechnung, daß der Bund durch die Erhöhung der KV-Beiträge jährlich 30 Millionen Euro (420 Mill. S) mehr einnimmt, als er für das Pflegegeld aufwendet. "Die haben schon gewußt, warum sie die Einnahmenerhöhung nicht zweckgebunden haben", meinte ein Sozialexperte. Im Jahr 2002 dürfte diese Kluft noch größer geworden sein. Für den Bund ist das Pflegegeld also kein Verlustgeschäft.
Doch auch die Länder verdienten am Pflegegeld. Ein Jahr nach der Realisierung (1. Juli 1993) stiegen die Kostenbeiträge für professionelle Pflege, die von den Länder angeboten wurde, teilweise um das Zehnfache. Das Mehr an Pflegegeld für die Betroffenen werde durch die Erhöhung der Kostenbeiträge voll abgeschöpft, warnte damals der für Behindertenangelegenheiten im Sozialministerium zuständige Sektionschef Gerd Gruber. Das ist der nüchterne, finanzielle Aspekt des Pflegegeldes. Dazu kommt aber die menschliche Seite. Das Pflegegeld wurde eingeführt, um Angehörige von pflegebedürftigen Menschen zumindest teilweise zu entlasten. Daß der Pflegezuschuß nie genügen wird, um eine durchgehende professionelle Pflege zu Hause zu ermöglichen, war klar.
Das Pflegegeld wird in sieben Stufen nach Grad der Behinderung gewährt. Wieviel Pflege ein Betroffener braucht, wird vom Amtsarzt festgestellt: Für einen Bedarf von mehr als 50 Stunden Pflege pro Monat gebühren monatlich 145,40 Euro (2000 Schilling) - das ist die Stufe eins. Für die höchste Stufe sieben gibt es monatlich 1531,50 Euro (21.074 Schilling). Der Pflegeaufwand muß allerdings mehr als 180 Stunden pro Monat betragen, zudem gebührt dieser Betrag nur, wenn "keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind" - wenn der Betroffene also ab dem Hals gelähmt ist und Tag und Nacht Pflege braucht. Für eine Stunde Pflege bleiben somit 8,5 Euro (117 Schilling). Ein Betrag, mit dem man nicht einmal annähernd die Kosten für professionelle Pflege decken kann (in Wien kostet eine Stunde Hauskrankenpflege einkommensabhängig zwischen fünf und 17 Euro; zur Berechnung wird neben dem Pflegegeld auch die Pension des Pflegebedürftigen und das gesamte Haushaltseinkommen herangezogen). Die Hauptarbeit leisten also die Angehörigen, da sind bei einem Schwerstbehinderten vielleicht gerade einmal zwei freie Wochenenden pro Monat drin.
Auch wenn in manchen Fällen die Oma ihr Pflegegeld wirklich direkt an den Enkel weitergeben mag, steht auf der anderen Seite dennoch der Aufwand und die Belastung der Angehörigen. Und das "kann man mit Geld niemals aufwiegen", so der damalige Sozialminister Josef Hesoun 1993 im Nationalrat.