Es ist fraglich, ob Bestellung noch von Schwarz-Blau vorgenommen wird.
WIEN (apa). Die vorgezogenen Nationalratswahlen könnten auch Auswirkungen auf die Bestellungen im Verfassungsgerichtshof (VfGH) haben. Präsident Ludwig Adamovich und Kurt Gottlich müssen nach Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren mit Jahresende aus dem Höchstgericht ausscheiden. Im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" wurden die beiden Posten am Donnerstag nun offiziell ausgeschrieben. Die Bewerbungen können bis zum 30. September beim Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes eingereicht werden. Für die Bestellung ist die Bundesregierung verantwortlich. Die Frage ist nur, wie diese aussehen wird.
Die jetzige Situation, daß die Bestellung von VfGH-Mitgliedern in die Phase einer möglichen Regierungsumbildung fällt, hätte man bisher noch nicht gehabt, heißt es im VfGH. Bestellt werden die Höchstrichter nämlich von jener Regierung, die sich nach Sichtung der Bewerbungen gerade im Amt befindet. Wie lange das Sichten nach Ende der Bewerbungsfrist dauern wird, ist allerdings nicht klar. Es ist also fraglich, ob die Bestellung noch von der schwarz-blauen Regierung vorgenommen wird.
Damit scheint auch nicht mehr sicher, ob die FPÖ ein VfGH-Mitglied ihres Vertrauens bestellen kann, wovon man bisher ausgegangen war. Als FPÖ-Vertreter wurden zuletzt der frühere Dritte Nationalratspräsident Wilhelm Brauneder und der Vorsitzende des Datenschutzrates, Herbert Haller, kolportiert. Dieser hatte in einem "News"-Interview zu einer möglichen Bewerbung gemeint: "Ich kann mir das sehr gut vorstellen".
In der Vergangenheit wurden die VfGH-Mitglieder strikt zwischen SPÖ und ÖVP aufgeteilt, was bei den Freiheitlichen auf heftige Kritik stieß. Zuletzt wurde der scheidende Präsident Adamovich nach der Aufhebung der Ortstafel-Regelung vom Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider scharf attackiert.