Der Rundfunk kann ohne eigenes Orchester seinen Kulturauftrag nicht ausreichend erfüllen.
Es ist ein scheinbar kleinlicher Streit um einen minimalen Betrag: Bei der Frage, ob der ORF ein Orchester finanzieren soll oder nicht, geht es nicht einmal um ein Prozent des gesamten ORF-Budgets. Doch ist die Auseinandersetzung symptomatisch für das Selbstverständnis der öffentlich rechtlichen Radio- und Fernsehmacher im Lande. Denn eben der Begriff "öffentlich rechtlich" steht auf dem Spiel.
Das alte wie das neue ORF-Gesetz haben den sogenannten Kulturauftrag des österreichischen Rundfunks festgeschrieben. Produktionen nicht zuletzt im Bereich der zeitgenössischen Kunst sind somit bedeutender Teil des gesetzlichen Auftrags.
Solche Produktionen sind im geforderten Umfang gar nicht denkbar, wenn dem ORF kein eigenes Orchester zur Verfügung steht. Weder international gerühmte Aktivitäten wie das Festival "Wien modern", noch etwa die avantgardistischen Teile der Salzburger Festspiele wären ohne RSO Wien möglich.
Immer wieder sind es Aufnahmen solcher Produktionen, die etwa heimischen Komponisten internationale Aufträge verschaffen und so die lebendige Gegenwart des österreichischen Musiklebens dokumentieren.
Ganz abgesehen davon fungiert das Rundfunk-Orchester als unverzichtbarer Bestandteil der Wiener Musikszene, indem übers Jahr hin sowohl die zeitgenössische Musik als auch Raritäten in den Konzertsälen gespielt werden, die anders gar nicht erarbeitet werden können. Mitschnitte dieser Konzerte wiederum sind Teil des Rundfunkprogramms und tragen zu dessen Buntheit und Rundung bei. Auch die jüngst mit dem neuen Chefdirigenten erarbeiteten Opernaufnahmen bekannter Werke sorgen für Verlebendigung, denn sie stellen eine Möglichkeit dar, ambitionierte neue Ensemblearbeit mit jungen Sängern auf höchstem technischen Niveau zu dokumentieren. Das internationale Echo darauf war zuletzt im Falle von "Figaros Hochzeit" enorm.
All das stellen die ORF-Mächtigen im Zuge ihrer Sparpolitik in Frage. Damit rütteln sie, um bei ihrer eigenen Diktion zu bleiben, am gesetzlich festgeschriebenen Kerngeschäft und somit in Wahrheit auch an der Position des ORF als öffentlich-rechtliche Anstalt.
Ein ORF, der seinem Kulturauftrag nicht nachkommt, sondern unter dem Diktat der Zuschauerquote versucht, dem primitiven Spiel- und Spaßkommerz privater Sender nachzueifern, muß sich eher früher als später die Frage gefallen lassen, wofür die Öffentlichkeit hier Zwangsbeiträge abzuliefern hat.
Daß Kultur sich nicht von selbst finanziert, haben selbst dumpfe Geister bereits erkannt. Daß der Erhalt dieser Kultur zum Erhalt des Ansehens unseres Landes notwendig beiträgt, ebenso. Die Frage darf also nicht lauten, ob der ORF sein Orchester eines schnellen oder langsamen Todes sterben lassen darf. Sie muß vielmehr heißen: Wie kann der österreichische öffentlich rechtliche Fernseh- und Radioanbieter endlich seinem Auftrag wieder gerecht werden und in adäquatem Ausmaß Kulturarbeit leisten.
Das immer wieder angeführte Argument, Theater- und Opernübertragungen erzielten keine Einschaltquoten, geht ins Leere. Abgesehen davon, wie schade es wäre, hätten wir nicht Aufzeichnungen von Schnitzlers "Weitem Land" mit Paula Wessely und Attila Hörbiger oder Verdis "Troubadour" unter Karajans Leitung: Die zeitgemäße Vermittlung unserer Kultur gehört überlegt und realisiert. Dabei wird, da wir wohl noch ein Musikland sind, das Orchester des ORF eine bedeutende Rolle zu spielen haben.
Oder aber wir sperren die Kulturnation zu, beziehen Schöngeistiges aus dem Ausland. Dann zahlen wir aber für den ORF soviel wie für andere Kommerzsender: nämlich nichts.