Spieler überlisten Glück beim Roulette OGH: Hausverbot in Kasinos rechtswidrig

Wer mit erlaubten Tricks seine Gewinnchancen erhöht, darf vom Glückspielmonopolisten nicht ausgeschlossen werden.

WIEN (kom). Der Oberste Gerichtshof sichert zwei deutschen Berufsglücksspielern den Lebensunterhalt. Die beiden sind durch einen zur Perfektion entwickelten Trick in der Lage, ihrem Glück am Roulettetisch nachzuhelfen.

Die Casinos Austria AG machten ihnen einen Strich durch die Rechnung und verfügten ein Hausverbot (das befreundeten Häusern von Dänemark bis Beirut mitgeteilt wurde). Das hat der OGH nun aufgehoben (6 Ob 48/01d): Als Monopolist dürfen sich die Casinos Austria nicht frei aussuchen, wen sie in ihren Häusern spielen lassen.

Die einträgliche Kunst nennt sich "Kesselgucken": Durch genaue Beobachtung des Einwurfpunktes, der Umlaufgeschwindigkeit der Kugel und der Drehung des Zahlenkranzes läßt sich ziemlich präzise vorhersagen, wo die Kugel landen wird. Anfangs setzte Christian K. nach James-Bond-Manier eine Stoppuhr ein, mit Druckschalter im rechten Schuh unter der großen Zehe und mit Funk-Kopfhörer im Ohr. Heute käme er, wie auch sein Sohn Steffen, ohne technische Hilfsmittel aus (sie sind seit 1993 ausdrücklich verboten) - wenn er denn an einen Roulettetisch gelassen würde. Die beiden flogen durch ein anonymes Schreiben auf und aus den Kasinos raus. Laut OGH unterliegen die Casinos Austria freilich einem Kontrahierungszwang. Für Unternehmen der Daseinsvorsorge (z. B. Wasser, Strom) entwickelt, gilt die Pflicht zum Vertragsabschluß überall dort, wo die faktische Übermacht einem Beteiligten die Möglichkeit zur Fremdbestimmung über andere gibt. Monopolisten dürfen nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen Verträge verweigern.

Einen solchen glaubte der Kasino-Betreiber darin zu sehen, daß er den Charakter des Glücksspiels zu wahren habe: Wer seine Chancen berechnen könne, müsse ausgeschlossen werden. Wie jedoch der OGH betont, sind Glücksspiele auch solche, die "vorwiegend" vom Zufall abhängen. Niemand dürfe ausgeschlossen werden, nur weil er öfter gewinne als verliere - solange er keine verbotenen Mittel einsetzt.


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