Spielsüchtig: Kasino muß Verluste zur Hälfte ersetzen

Der OGH wirft den Casinos Austria vor, die Finanzlage eines glücklosen Dauergasts nicht geprüft zu haben.

WIEN (kom). Die Casinos Austria müssen einem spielsüchtigen Gast die Hälfte seiner Verluste ersetzen. Der Mann hatte als Student zu spielen begonnen und war immer mehr dem Roulette verfallen. Statt zu gewinnen legte er unterm Strich 1,4 Millionen Schilling vor allem im Kasino Graz ab. Der Oberste Gerichtshof wirft dessen Betreibern vor, ihre Schutzpflichten zugunsten der Gäste verletzt zu haben.

Der Spieler ging von der irrigen Annahme aus, er könne durch Beobachtung des Spielverlaufs das Glück vorausberechnen. Er setzte auf einfache Chancen (z. B. Rot, Schwarz) und übersah, wie er draufzahlte. Seine Schulden wuchsen, seine Ehe ging in Brüche. Die Casinos Austria, die über die Besuche ihrer Gäste genau Buch führt, fragte den Mann zwar nach seinen Einkommensverhältnissen. Seine Angaben, daß er zusätzlich zu seinem Einkommen von etwa 25.000 Schilling auch monatlich 20.000 Schilling an Provisionen beziehe, überprüften sie jedoch nie. Über seine Verluste wußten die Casinos Austria im einzelnen nicht Bescheid, weil die Einsätze jeweils nur relativ gering waren.

Aus der extremen Häufigkeit der Besuche und dem Erfahrungswissen, daß statistisch bei der Spielbank die besseren Chancen sind, hätten die Casinos Austria aber die Gefährdung des Gasts erkennen müssen. Sie hätten merken müssen, daß der Mann seinen Spieltrieb nicht mehr beherrschte, und wären zu gründlicheren Nachforschungen über seine Vermögenverhältnisse verpflichtet gewesen (1 Ob 175/02w, kürzlich im Online-Newsletter www.njus.at erschienen). Mit seinen Lügen über die Provisionen handelte sich der Mann den Vorwurf eines gleichteiligen Mitverschuldens ein.


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