Verfassungsgerichtshof berät heute über die Ausgliederung der Bundes-Wertpapieraufsicht. Wird sie gekippt, wackelt auch die Finanzmarktaufsicht.
WIEN (dom/apa). Heute, Donnerstag, beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer öffentlichen Verhandlung mit der Wertpapieraufsicht. Konkret müssen die Verfassungsrichter beurteilen, ob die Ausgliederung der Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) - die etwa das Börsengeschehen kontrolliert - zulässig ist und ob die ausgegliederte Aufsicht Verwaltungsstrafen verhängen darf. Eigentlich muß laut Verfassung jede Verwaltungshandlung einem Minister zuzurechnen sein, seiner Leitungsbefugnis unterliegen und damit von ihm auch gegenüber dem Parlament verantwortet werden.
Mit der Ausgliederung aus dem Finanzministerium vor einigen Jahren habe man die BWA aus der Ministerverantwortlichkeit und aus der parlamentarischen Kontrolle genommen. "Das hat der Verfassungsgerichtshof für bedenklich erachtet" und deshalb von Amts wegen eine Gesetzesprüfung eingeleitet, so Karl Korinek, Vizepräsident des VfGH. Ähnliche Bedenken, vor allem hinsichtlich der Kompetenz zur Verhängung von Verwaltungsstrafen, hat der Verwaltungsgerichtshof an den VfGH herangetragen. "Angezündet" wurde die Sache von einer Wertpapierfirma, deren Konzessionsansuchen von der BWA abgelehnt worden war.
Die Verfassungsrichter haben sich in der Causa BWA zur Eile veranlaßt gesehen, weil die Entscheidung auch Auswirkungen auf die geplante Ausgliederung der als künftige Mutter der BWA vorgesehenen Finanzmarktaufsicht (FMA) haben könnte. Die FMA, die von Andreas Grünbichler und Kurt Pribil geleitet werden wird, soll am 1. April 2002 ihre Tätigkeit aufnehmen. Bisher unterstand die Aufsicht über Banken und Versicherungen dem Finanzministerium. Wenn die Verfassungsrichter massive Kritik an der BWA üben oder deren Ausgliederung gar kippen sollten, hätte dies auch gravierende Auswirkungen auf die FMA. Bis Ende März wäre dann aber noch genügend Zeit für eine entsprechende gesetzliche Reparatur.
Morgen wird die Entscheidung laut Korinek noch nicht bekanntgegeben. Frühestens sei dies Ende kommender Woche zu erwarten. Bereits jetzt erscheint Experten aber klar, daß zumindest die im Gesetz vorgesehene Strafkompetenz der FMA vom Verfassungsgerichtshof nicht goutiert werden dürfte.