Integrationsstadträtin Brauner (SP) will ein eigenes Anti-Diskriminierungsgesetz für die Stadt: Fühlt sich ein Ausländer diskriminiert, kann er klagen.
WIEN. Diskutiert wird es schon lange, passiert ist bisher wenig: Ein österreichweites Anti-Diskriminierungsgesetz gibt es weiterhin nicht. Integrationsstadträtin Renate Brauner (SP) will nicht länger warten: Im Gespräch mit der "Presse" kündigt sie ein eigenes Anti-Diskriminierungsgesetz für Wien an.
"Der Bund ist in dieser Frage säumig. Für die Privatwirtschaft kann die Stadt Wien keine Richtlinien erlassen, sehr wohl aber für die Bediensteten der Stadt", erklärt Brauner, die auch für Personalfragen zuständig ist. Sie möchte klare gesetzliche Vorschriften, wie beispielsweise mit "Kunden" der Stadt, also den Bürgern, umzugehen ist. Verstößt ein Beamter gegen die Richtlinien, sollen ihm disziplinäre Maßnahmen drohen. "Würde ein Beamter etwa ,Tschusch' sagen, dann hätte das Folgen." Brauner möchte mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz "ein Signal" setzen und zeigen, "daß die Stadt Wien frei ist von Diskriminierung".
Mit dem Vorhaben will Brauner "Druck auf den Bund machen". Sollte der nicht "weitertun", dann werde Wien eben sein eigenes Anti-Diskriminierungsgesetz erlassen.
Auch in einem anderen Punkt sollen die Rechte von Ausländern gestärkt werden. In einem Unterausschuß im Gemeinderat laufen derzeit Gespräche, wie das SP-Wahlversprechen, Ausländern das Wahlrecht auf Bezirksebene zu geben, umzusetzen ist. Brauner hält nicht an der Grenze von acht Jahren Aufenthalt fest, nach der ein Ausländer wählen darf. "Das ist kein Dogma für uns, es wird nicht an einem Jahr auf oder ab scheitern." "Sicher" sei nur, daß ein Ausländer nicht sofort das Wahlrecht bekommt, wenn er sich in Wien niederläßt.
Auch das passive Wahlrecht, daß also Ausländer für die Bezirksvertretung kandidieren, soll bis zum nächsten Urnengang 2006 realisiert sein. Befragt, ob sie nicht fürchten müsse, daß dann in der Bezirksvertretung im 15. oder 16. Bezirk viele Ausländer sitzen, antwortet Brauner: "Das Zusammenleben von In- und Ausländern soll zur Normalität werden. Die Frage sollte schlicht sein, vertritt der Kandidat meine Interessen? Warum sollte denn etwa eine türkische Frau nicht auch die Interessen der österreichischen Frauen vertreten können?"
25.000 neue Wähler
Bevor das Bezirks-Wahlrecht für Ausländer realisiert wird, soll es "politische Bildung" geben. Diese "Begleitmaßnahmen" seine notwendig, damit man bei den Betroffenen auch die "Aufmerksamkeit für unser politisches System" weckt.
Ein anderer Punkt sei ebenfalls bei der nächsten Gemeinderatswahl realisiert: Die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Etwa 25.000 neue Wähler würde es damit geben. Eine Änderung kündigt Brauner auch beim Wahlrecht an: Das Persönlichkeitselement solle gestärkt - wie, darüber diskutiere man noch. An dem oft kritisierten mehrheitsfördernden Wahlrecht (die SPÖ hält in der Bundeshauptstadt mit knapp 47 Prozent der Stimmen 52 der 100 Mandate) will die SP-Politikerin aber festhalten.