Eine Auslieferung des mutmaßlichen Terrordrahtziehers Osama bin Laden an die USA wäre nicht möglich, weil ihm dort die Todesstrafe drohte.
WIEN. Er ist der meistgesuchte Mann der Welt, aber wehe, er würde in Österreich auftauchen. Würde der Milliardär, der nicht nur von den USA als Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September identifiziert wird, sondern sich auch selbst immer deutlicher als solcher zu erkennen gibt, hier dingfest gemacht werden, stürzte das Land in ein schweres Dilemma: Die Amerikaner würden mit Sicherheit die Auslieferung des Terrorchefs verlangen, doch Österreich dürfte ihn nicht über den Atlantik verfrachten. Denn in den USA droht im die Hinrichtung.
Die Todesstrafe ist zwar nicht in allen Gliedstaaten der USA vorgesehen. Sie gehört aber zum Repertoire des dortigen Bundesrechts, das angesichts der Art und einmaligen Dimension der Delikte vom 11. September anzuwenden wäre. Das war auch schon bei Timothy McVeigh der Fall, der 1995 in Oklahoma City 168 Menschen in den Tod gebombt hatte. Bei der ersten Exekution seit Jahrzehnten starb McVeigh im Juni durch eine Giftspritze. Niemand ahnte damals, daß der bis dahin schlimmste Anschlag in den USA fünf Jahre später noch von viel verheerenderem Terror überboten werden sollte.
Eine Auslieferung durch Österreich in ein Land, wo dem Verhafteten die Todesstrafe droht, ist nicht nur gesetzlich verboten. Auch ein bilateraler Auslieferungsvertrag mit den USA sieht vor, daß diese nicht bloß auf die Vollstreckung, sondern schon auf die Verhängung der finalen Strafe verzichten müßten. Das aber ist im Fall Osama bin Ladens so unwahrscheinlich wie die Annahme, daß in den Trümmern des World Trade Centers noch Überlebende gefunden werden: "Den Verzicht auf die Todesstrafe zugesichert zu bekommen, ist nicht realistisch", sagt Frank Höpfel, Strafrechtsprofessor in Wien.
Dem Grundsatz des Weltstrafrechts entsprechend, könnte Österreich zwar Bin Laden wohl selbst den Prozeß machen. Das ist bei Luftpiraterie für den Fall, daß der Täter in Österreich ist und nicht ausgeliefert werden kann, sogar ausdrücklich im Strafgesetzbuch vorgesehen (¶ 64 Abs. 1 Zif. 5). Es gilt aber auch für sonstige strafbare Handlungen, zu deren Verfolgung Österreich unabhängig von den Gesetzes des Tatorts verpflichtet ist, und in diese Richtung deuten die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zum 11. September.
Trotzdem gibt es einen gewichtigen Einwand gegen einen Prozeß in Österreich: "Das ist ein Fall, der die Leistungsfähigkeit eines einzelnen Justizsystems übersteigt", warnt Höpfel. Zu groß müßte die Sorge sein, daß sich der internationale Terror rächte.
Dieses Phänomen konnte man vor drei Jahren beobachten, nachdem Abdullah Öcalan, Anführer der kurdischen Arbeiterpartei PKK, seinen Unterschlupf in der syrischen Hauptstadt Damaskus hatte verlassen müssen. Als Öcalan am 12. November 1998 in Rom verhaftet wurde und sofort Tausende Anhänger des Kurdenführers aufmarschierten, verließ selbst ein so großes Land wie Deutschland der Mut: Aus Furcht, man würde mit einem Prozeß die Kurden im eigenen Land in Aufruhr versetzen und zu Terroraktionen anstacheln, setzten die Deutschen einen Haftbefehl gegen Öcalan kurzerhand aus.
Dolmetscher fehlten
Auch sonst war damals kaum ein Staat bereit, dem PKK-Chef den Prozeß zu machen (Gerüchten zufolge hätte sich Öcalan ein Verfahren in Österreich oder den Niederlanden vorstellen können). Laut Höpfel habe sich als einziges europäisches Land Estland für einen Prozeß zur Verfügung gestellt. Der Versuch der Balten, sich zu profilieren, ist freilich an einem kuriosen Detail gescheitert: Es gab nicht genug Dolmetscher, die Estnisch und Türkisch sprachen.
Ein leises, freilich von neuen Sorgen begleitetes Aufatmen ging erst durch Europa, als Öcalan nach einer monatelangen Odyssee in Kenia durch ein türkisches Geheimkommando Richtung Türkei verschleppt wurde. Die Türkei hat naturgemäß keine Skrupel, ihrem Staatsfeind Nummer eins den Prozeß zu machen, wobei allerdings die gebotene Fairneß noch unter Beweis zu stellen sein wird.
Zurück zum hypothetischen Fall Bin Laden: Eine Lösung des Dilemmas könnte darin bestehen, daß der Sicherheitsrat ein internationales Tribunal einrichtet. Es gilt allerdings als fraglich, ob die - im Sicherheitsrat mit einem Vetorecht ausgestatteten - Amerikaner dem zustimmen und sich solcherart einen groß inszenierten eigenen Prozeß gegen den meistgehaßten Gegner Amerikas entgehen lassen würden.
Bleibt nur die Hoffnung, daß Bin Laden nicht eines Tages wirklich in Österreich auftaucht - wie so mancher seiner zahlreichen Verwandten, der den guten Ruf der österreichischen Medizin zu schätzen weiß und sich hier gerne behandeln läßt.