Die SPÖ hat wegen Grassers Auftrag an FMA und Nationalbankdie Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Wien (oli/APA). Die SPÖ hat am Montag eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt. Es bestehe „der Verdacht“ auf Amtsmissbrauch, Anstiftung zum Amtsmissbrauch und Verletzung des Bankgeheimnisses, so Bundesgeschäftsführer Josef Kalina nach der Sitzung des SPÖ-Bundesparteipräsidiums. Die Sachverhaltsdarstellung richtet sich zwar gegen „Unbekannt“, man kann aus dieser aber sehr wohl herauslesen, wer damit gemeint ist: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Österreichische Nationalbank (OeNB).
Gusenbauer: „SPÖ geschädigt“
Diese hätten dazu beigetragen, die SPÖ zu schädigen, assistierte Parteichef Alfred Gusenbauer. Der Schaden habe sich in erster Linie in Wählerstimmen und der daraus resultierenden geringeren Wahlkampfkostenrückerstattung niedergeschlagen.
Am Wochenende war ein Schriftstück publik geworden, demzufolge Finanzminister Grasser der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank in Bezug auf die Causa Bawag einen Fragebogen mit folgenden „Zielvorgaben“ übermittelt hatte: „1. Keine Verfehlungen der Behörden.“ – „2. Netzwerk der SPÖ verantwortlich für den Schaden in Bawag und ÖGB.“ – „3. ÖVP/BZÖ-Regierung rettet die Bawag und 1,3 Millionen Menschen vor der Pleite.“
Die Finanzmarktaufsicht sollte diesen Fragebogen für Grasser beantworten, der ihn als Vorbereitung für seinen Auftritt im Rechnungshof-Untersuchungsausschuss verwenden wollte.
In der SPÖ ist man darüber empört. „Zuerst wurden in diesem Netzwerk die Gewährsleute aus Schüssel und Grassers Kabinett in die Finanzmarktaufsicht und in die Nationalbank entsandt, dann wurde eine Weisung an die unabhängige Behörde mit politischen Zielen erteilt“, so Kalina.
SPÖ-Kredite durchforstet
Josef Christl, Direktor der Nationalbank und Heinrich Traumüller, Vorstand der FMA, waren einst in Grassers Kabinett gesessen. Drei Mitarbeiter in der Nationalbank hätten – laut Josef Kalina – zudem die Kredite der SPÖ durchforsten müssen.
„Die Nationalbank ist laut Gesetz verpflichtet, dem Bundesminister für Finanzen auf Verlangen Auskunft auf dem Gebiet des Bankwesens zu geben“, rechtfertigte sich Christl am Montag.
Für den Verfassungsrechtler Heinz Mayer hat Grasser „das Gebot der objektiven Amtsführung gröblichst verletzt“. Der Prüfauftrag sei offenbar eine rein parteipolitisch motivierte Aktion gewesen, so Mayer. Grasser habe versucht, staatliche Institutionen, nämlich Finanzmarktaufsicht und Nationalbank, für rein parteipolitische Aktionen zu missbrauchen.
„Funktionsfremde Vorgaben“
Ähnlich sieht das Mayers Kollege Bernd-Christian Funk. Grasser könnte „Grenzen überschritten haben“, erklärte der Verfassungsrechtler. Es liege nahe, dass hier „eigentlich parteipolitische Funktionen hineingemischt wurden.“ Funk spricht von „funktionsfremden“ Vorgaben. „Man müsste schauen, ob hier ein strafbares Verhalten vorliegt.“
Auch der Vorsitzende des Banken-Untersuchungsausschusses, der FPÖ-Abgeordnete Martin Graf, vermutet im Vorgehen Grassers Amtsmissbrauch. Dieser sei gegeben, wenn politischer Druck ausgeübt wurde, um „tendenziöse Daten“ erstellt zu bekommen.
Grasser wieder im Ausschuss
Karl-Heinz Grasser wird jedenfalls Anfang Mai wieder vor den parlamentarischen Banken-Untersuchungsausschuss geladen. Grasser werde sich „für einen längeren Nachmittag“ Zeit nehmen müssen, erklärte Ausschussvorsitzender Graf. Auch die FMA-Vorstände Kurt Pribil und Heinrich Traumüller müssten sich noch einmal den Fragen der Abgeordneten stellen, ebenso Nationalbank-Direktor Josef Christl.
Inline Flex[Faktbox] ZIELE & MASSNAHMEN("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2007)