EU-US-Gipfel. Die Polizei ging mit Sicherungs- Maßnahmen in der Innenstadt etwas zu weit.
WIEN. Als Michael Mendel am Nachmittag des 21. Juni 2006 sein Büro am Schwarzenbergplatz verlassen wollte, stieß er auf ein ebenso überraschendes wie überzeugendes Hindernis: Ein Polizist stellte sich ihm im Haustor entgegen und gab ihm in bestimmtem Ton zu verstehen, dass an ein Verlassen des Hauses nicht zu denken war. „Platzverbot“, so herrschte der Uniformierte den Rechtsanwalt an, er solle in nächster Zeit nur ja nicht noch einmal versuchen, die Straße zu betreten. Ein Akt „unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt“, der sich als rechtswidrig herausstellen sollte.
Es war der zweite Tag eines Wien-Besuchs des vielleicht am stärksten von möglichen Anschlägen bedrohten Staatschefs der Welt: US-Präsident George W. Bush war da, um an einem europäisch-amerikanischen Gipfel teilzunehmen. Vorsorglich hatte die Polizei Teile der Stadt gesperrt: die Umgebung des Hotels Intercontinental, wo Bush nächtigte, und das Gebiet rund um die Hofburg, den Austragungsort des Gipfeltreffens. Entsprechende Verordnungen konnte man unter anderem auf der Website der Polizei lesen – und dabei erkennen, dass der Schwarzenbergplatz eindeutig nicht zum Sperrgebiet gehörte.
Trotzdem verfügte die Landesleitzentrale der Polizei dort um 15 Uhr eine Totalsperre für Personen und Fahrzeuge, weil der Konvoi des hohen Staatsgastes den Platz passieren sollte. Der Polizist ließ den Anwalt wissen, dass er den Befehl habe, für die Durchsetzung des Betretungsverbotes zu sorgen, und dass er, der Anwalt, sich „beim Bundesministerium für Inneres“ beschweren könne.
Zurück in seiner Kanzlei überlegte Mendel in der Tat, ob die erlittene Freiheitsbeschränkung rechtens sein könne. Als alles vorbei war, wandte er sich aber nicht an das Innenministerium, sondern an den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Begründung: Ein Platzverbot sei nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise kundgemacht worden, und als Notmaßnahme wäre es nur dann statthaft gewesen, wenn eine unvorhersehbare Gefahr bestanden hätte. Dass und wann der Präsident aber über den Ring fahren würde, war selbstverständlich längst klar gewesen. Und die Aufregung, die am Morgen des Tags davor um die Entdeckung vermeintlicher Bomben auf der Ringstraße – es waren Attrappen – geherrscht hatte, war längst vorbei.
„Den Ausführungen des Beschwerdeführers kann nach Durchsicht der Aktenlage nicht entgegengetreten werden, da auch nach den Ausführungen der belangten Behörde für die fragliche Örtlichkeit – Schwarzenbergplatz – kein Platzverbot kundgemacht war“, entschied der UVS. Daher sei die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt rechtswidrig gewesen. Mendel ist zufrieden: „Ich freue mich über diesen kleinen Beweis dafür, dass Österreich sehr wohl an 365 Tagen im Jahr ein Rechtsstaat ist.“ Der Bund muss dem Beschwerdeführer 688,20 Euro Aufwandsersatz zahlen. Theoretisch kann der Innenminister die Entscheidung noch bei den Höchstgerichten bekämpfen. Die Polizei beantwortete aber schon vor dem UVS die Beschwerde nicht mit einer Gegenschrift.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.02.2007)