Gusenbauer muss sich dem Widerstand der ÖVP beugen.
Wien (ett). In der Koalition gibt es keine Einigkeit, nachdem der Verfassungsgerichtshof die Erbschaftssteuer in der geltenden Form gekippt hat. Weil sich die ÖVP auf die ersatzlose Abschaffung der Erbschaftssteuer festgelegt hat, muss sich Bundeskanzler Alfred Gusenbauer nun mit dem Auflaufen der Steuer ab 1. August 2008 abfinden. Die ÖVP sitzt auf dem längeren Ast. Nach dem Ministerrat musste er nun eingestehen, dass die SPÖ das Auslaufen akzeptiert.
Zugleich versuchte er den Spieß umzudrehen: Wenn es keinen Konsens mit der ÖVP mehr gebe, werde diese Frage bei der für 2010 geplanten Steuerreform aufs Tapet kommen. Diese Entlastung durch ein Auslaufen der Erbschaftssteuer sei dann ein „Vorkonsum“ (Gusenbauer). Eine Lösung könne es dann erst im Zuge der Steuerreform geben, die eine Entlastung für den Mittelstand bringen soll.
Damit blieb auch das Eintreten von Bundespräsident Heinz Fischer gegen eine ersatzlose Abschaffung der Erbschaftssteuer ohne Erfolg. Vizekanzler Wilhelm Molterer bekräftigte die bisherige Haltung der ÖVP. Beim Ministerrat habe man sich mit der Frage gar nicht beschäftigt, betonte er. Es gebe zwei unterschiedliche Auffassungen.
Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter (SP) gibt allerdings die Hoffnung noch nicht auf: Er sprach sich am Mittwoch für eine „Nachdenkpause“ aus.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.03.2007)