Das Ende der Erbschaftssteuer ist eine politische Entscheidung. Und keine rechtliche, wie es die Regierung uns weismachen will.
So ein Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist eine tolle Sache: Auf ihn können sich die Regierungsparteien ausreden, wenn sie nicht einer Meinung sind.
Als Erster überraschte ÖVP-Vizekanzler Wilhelm Molterer mit seiner Argumentation für das (von ihm gewünschte) Ende der Erbschaftssteuer: Der VfGH habe die Steuer aufgehoben, das Erkenntnis dürfe man nicht korrigieren. Die SPÖ wollte die Steuer eigentlich behalten, erklärt ihr Kapitulieren vor der ÖVP aber nun auch mit dem Gerichtsentscheid: „Wenn eine Steuer ausläuft aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH, dann läuft sie aus“, argumentierte Kanzler Alfred Gusenbauer.
Die Wahrheit ist: Der VfGH hat überhaupt keine Bedenken gegen die Erbschaftssteuer, er stößt sich nur an einem Detail, nämlich der vergleichsweise geringen Erbschaftssteuer auf Liegenschaften. Diesen Punkt könnte die Regierung bis 31. Juli 2008 korrigieren. Nur wenn sie das nicht tut, tritt die Erbschaftssteuer außer Kraft. Es kommt öfter vor, dass der VfGH Gesetzesteile für rechtswidrig hält. Dann ist es Routine, dass die Regierung die problematische Stelle im vorgegebenen Zeitraum repariert.
Das Ende der Steuer ist also eine rein politische Entscheidung. Und außerdem: Wenn man sich nun auf das Ende der Steuer geeinigt hat, sollte man sie gleich abschaffen. Und nicht darauf warten, bis die vom VfGH gesetzte Frist ausläuft. Denn nicht der Gerichtshof, die Regierung ist für Steuern zuständig. (Bericht: S. 1)
philipp.aichinger@diepresse.com("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.03.2007)