Westenthaler droht Verfahren wegen falscher Beweisaussage

Knalleffekt im Prozess um die Prügel-Affäre: Bedingte Haftstrafe für Bodyguard des BZÖ-Chefs.

WIEN.  BZÖ-Obmann Peter Westenthaler – er war am Dienstag als Zeuge geladen – muss nun mit einem Strafverfahren wegen falscher Beweisaussage rechnen. Er gab an, von Tumulten oder Prügelszenen in der Wahlnacht nichts mitbekommen zu haben. Und sprach – im Gegensatz zu anderen Zeugen – lediglich von einem „sehr fröhlichen Abend“.

Auch BZÖ-Sprecher Lukas Brucker muss mit einem Strafantrag wegen Falschaussage rechnen. Befragt, ob es wüste Szenen gegeben habe, sagte er: „Ich schließe das aus, weil ich davon nichts mitbekommen habe.“ Staatsanwalt Karl Schober: „Wie es bei Wirtshaus-Raufereien so üblich ist, gibt es Zeugen, die relativ dumm daher lügen. Die werden noch von der Staatsanwaltschaft hören.“

Schober hat bereits bei Gericht (Vorsitz: Richterin Claudia Geiler) Protokollabschriften der beiden Zeugenaussagen beantragt – „zur weiteren Verfolgung wegen falscher Beweisaussage“. An die Adresse Westenthalers (dieser ist als Abgeordneter immun) meinte der Ankläger: „Es ist nicht schwierig, einen Auslieferungsantrag bewilligt zu bekommen.“

Beschuldigt war Westenthalers Leibwächter Siegfried Kobal (36). Er wurde schuldig erkannt, Christoph Pöchinger, den damaligen Pressesprecher von Justizministerin Karin Gastinger, aus einem Lokal gezerrt und misshandelt zu haben. Er erhielt wegen Nötigung und Körperverletzung vier Monate bedingte Haft. Außerdem muss er 300 Euro Schmerzengeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Kobal bestreitet die Vorwürfe.

Pöchinger sagte, er habe wegen des Gastinger-Austritts aus dem BZÖ mit Westenthaler in einem Lokal debattiert. Dann habe dieser gesagt: „Haut's die Arschlöcher raus.“ Gastingers damaliger Kabinetts-Chef Michael Schön sagte über Westenthaler aus: „Er zeigte auf mich, sagte: Wenn Du nicht sofort verschwindest, bist Du der nächste. Meine Angst war groß.“

Polizeiaussagen im Widerspruch

Westenthaler bestritt das. Auf den Vorhalt, die Tumulte seien vorm Lokal weiter gegangen, erklärte der Politiker, er sei nur einmal ganz kurz, „zehn Sekunden“, hinaus gegangen. Auf weiteren Vorhalt, ein Beamter einer Funkstreife habe ihn erkannt und angesprochen, sagte der BZÖ-Chef: „Das war ich nicht.“ Nachsatz: „Was da schon wieder konstruiert wird.“

Er sei auch nicht derjenige gewesen, der laut einer Zeugin „ein weißes Hemd mit Krawatte“ trug und auf der Straße „hysterisch geschrien“ habe („Verräter“, „Arschloch“). Westenthaler: „Ich hatte meine Krawatte abgelegt.“ Pöchingers Anwalt Rudolf Mayer verlas daraufhin die Aussage eines Polizisten: „Ich bemerkte Westenthaler. Er trug ein Hemd und eine orange, rote oder bunte Krawatte.“

Inline Flex[Faktbox] BIS ZU DREI JAHRE HAFT("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.03.2007)

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