Es darf weiter gezittert werden

Trotz Weisung von Ex-Minister Haupt droht laut Juristen die Rückzahlung von Kindergeld. Haupt selbst könnte sich sogar strafbar gemacht haben.

Wien. Wer die Zuverdienstgrenze von jährlich 14.600 Euro überschreitet, der muss das erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Fünf Jahre lang kann die unrechtmäßig erlangte Summe laut Gesetz zurückgefordert werden. Doch laut einer Studie des Instituts für Familienforschung wurde die Einhaltung der Zuverdienstgrenze das letzte Mal im Jahr 2002 kontrolliert. Im Jahr darauf wurde die weitere Kontrolle per Weisung vom damaligen Sozialminister Herbert Haupt untersagt. Seit 2002 kam es daher in keinem einzigen Fall zu einer Rückforderung.

Heißt das nun, dass niemand Kindergeld zurückzahlen muss? Nein, sagt Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer. „Die Weisung hat keine Auswirkung“, betont er. Diese sei rechtswidrig, weil sie dem Gesetz widerspreche, erklärt Mayer im Gespräch mit der „Presse“. Und eine Minister-Weisung habe ohnedies keine Außenwirkung. Für die Kindergeldbezieher habe also stets das Gesetz gegolten.

Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal sieht die Sache differenzierter: Da die Minister-Weisung nach außen gedrungen ist, könnte es sich auch um eine nicht gehörig kundgemachte Verordnung handeln. In weiterer Folge könnten sich Kindergeld-Bezieher auf den rechtlichen „Vertrauensschutz“ berufen und so eine Rückzahlung des Kindergelds abwenden. Wie ein Gericht diesen Fall entscheiden würde, sei aber nicht vorhersagbar, sagte Mazal der „Presse“. Klar sei aber: Wer erst jetzt Kindergeld beantragt, dürfe sich (aufgrund der nun bekannt gewordenen Fakten) nicht mehr auf den Vertrauensschutz berufen.

Laut Mayer könnte Haupts Weisung sogar strafrechtliche Folgen haben: Wenn Haupt gewusst habe, dass es Rückzahlungsverpflichtungen gab – er aber die Rückzahlungen mit einer Weisung verhindern wollte – dann läge Amtsmissbrauch vor, so Mayer. Haupt selbst hatte sich damit verteidigt, dass sich seine Weisung innerhalb einer gesetzlichen Grauzone bewegt habe. Man habe eben die Zuverdienst-Grenzen relativ großzügig gehandhabt. „Wenn die Weisung rechtsstaatlich ist, würde ich es wieder tun“, sagte Haupt.

Kdolsky unter Zugzwang

Laut Experte Mayer könnte sich auch die jetzt für das Kindergeld zuständige Familienministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) strafbar machen, wenn sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Rückzahlung des Kindergelds einfordert. Auch das verdiene jedenfalls eine genaue strafrechtliche Prüfung, meint Mayer.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.03.2007)


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