Der pensionierte Staatsanwalt Erich Müller hat am Montag vor dem Banken-Ausschuss die Vorgänge dargestellt, die nach einer anonymen Anzeige von Ende April 1994 gegen den damalige BAWAG-Generaldirektor Walter Flöttl zur Einstellung des Verfahrens geführt hatten. Das Justizministerium habe sich für die Verfahrenseinstellung eingesetzt, sagte Müller, der damals für die anonyme Anzeige zuständig war.
Ende April war bei der Staatsanwaltschaft Wien eine anonyme Anzeige gegen Flöttl wegen der "Karibik 1"-Geschäfte eingegangen. Die Anzeiger, nach eigenen Angaben "zwei Mitarbeiter der BAWAG in gehobenen Positionen", hatten Flöttl eine "vorsätzliche Unterdrückung der Informationen über diese risikoreichen Geschäfte" vorgeworfen.
Als Grund für die gewünschte Einstellung des Verfahrens sei ihm vom damaligen Sektionschef im Justizministerium Mayerhofer genannt worden, dass kein Schaden entstanden sei, so Müller. Dies gehe aus dem Bericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hervor. Dem Wunsch habe er entsprochen und das Verfahren eingestellt.
Auch BAWAG-Vorstandsdirektor Legradi, Ex-Pressesprecher der Bank stand am Montag Rede und Antwort. Legradi wies jegliche Verantwortung von sich. Er habe in den Jahren der Karibik-Verluste lediglich Sitzungen vorbereitet.
Die frühere Leiterin des BAWAG-Beteiligungsmanagements, Winter-Reumann, war als eine der wenigen in der Bank bereits 2001 mit den Riesenverlusten konfrontiert worden. Es sei ein "traumatisches Erlebnis" gewesen, so Winter-Reumann im U-Ausschuss. Warum sie daraufhin niemandem von dem Verlust erzählt habe, begründete sie heute mit ihrer Sorge um die Zukunft der BAWAG.
Der langjährige frühere Chef der Bankenaufsicht im Finanzministerium, Stanzel, wurde zur Reform der Bankenaufsicht befragt. Er äußerte sich vorsichtig: "Meine Meinung war damals, dass wir eine Neugestaltung der Bankenaufsicht brauchen, meine Meinung war, dass man die Kräfte bündeln soll", sagte er, "wo, das ist Geschmackssache".
(APA)