Kunstdiebstahl: Muss die Versicherung zahlen?

Die Galerie im Palais Harrach, aus der in der Nacht auf Mittwoch Vasen und Fabergé-Eier im Wert von mehr als 500.000 Euro gestohlen wurden, war nicht durch eine Alarmanlage gesichert.

WIEN. Hatten es die Kunstdiebe zu leicht? Nach dem Diebstahl mehrere Vasen und Fabergé-Eiern im Wert von mehr als 500.000 Euro aus dem Palais Harrach in der Wiener Innenstadt wird der Vorwurf laut, dass die Kunstwerke nicht ausreichend gesichert waren – es gibt keine Alarmanlage. „Die wurde von der Versicherung nicht verlangt“, sagt Prokurist Josef Payer im Gespräch mit der „Presse“. „Wer stiehlt schon Porzellan“, so Payer weiter.

Zudem seien die Kunstwerke so schwer, dass man nicht erwarten konnte, dass sie einfach weggeschafft werden. Bei der betroffenen Wiener Städtischen Versicherung prüft man derzeit, ob der Schaden durch die Polizze gedeckt ist. „Bei Kunstgegenständen ist es üblich, dass es eine mechanische – etwa Panzerglas – oder elektronische Absicherung gibt“, sagt Sprecherin Barbara Hagen.

Ob die Waren gemäß Polizze ausreichend gesichert waren, wird in den nächsten Tagen geklärt. Petra Eibel, Kunstexpertin der Uniqa-Versicherung, meinte zur APA: „In diesem Fall wäre eine Alarmanlage zwingend notwendig gewesen.“

Allerdings ist diese Frage ohne genaue Kenntnis der Polizze nicht zu klären, denn „die meisten gewerblichen Versicherungen sind individuelle Verträge“, so Daniela Ebeert vom Versicherungsverband Österreich. Sollte die Forderung nach einer Alarmanlage in der Polizze enthalten sein, könne es gut sein, dass die Versicherung nicht zahlt.

Kunstwerke am Schwarzmarkt

Die Frage nach der Versicherung ist für Prokurist Payer derzeit aber ohnehin zweitrangig. Er hofft immer noch, dass die Täter gefasst werden und die Porzellan-Vasen wieder auftauchen. Bei der Polizei laufen die Ermittlungen mit der Auswertung von Werkzeugspuren, Fingerabdrücken und DNA weiter. Ergebnisse erwartet Manfred Briegl von der Kriminaldirektion 1 für nächste Woche. Von den Kunstgegenständen, bei denen es sich um Unikate handelt, wird eine Aufstellung an Interpol geschickt. Denn möglicherweise versuchen die Täter, die Beute auf dem internationalen Schwarzmarkt zu verkaufen. Auch in Richtung Auftragsdiebstahl werde ermittelt.

Laut Gerald Hesztera, Sprecher des Bundeskriminalamts, gebe es für die entwendeten Vasen und Fabergé-Eier durchaus einen Markt. Allerdings sei es nicht leicht, gestohlene Kunstgegenstände zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Denn wer derartige Ware kauft, ist verpflichtet zu überprüfen, ob es sich um Diebesgut handelt. Antiquitätenhändler greifen dabei auf Webseiten des Innenministeriums und von Interpol zurück. Zusätzlich gibt es eine CD mit der Auflistung gestohlener Kunstgegenstände.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.04.2007)

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