Expertin: Rezeptpflichtiges darf nicht per Versand geordert werden.
WIen. Die Apothekerkammer droht mit Klage. Der Arzneimittel-Anbieter „SIA Apotheken.net“ betont hingegen, sein Geschäft sei legal. Hintergrund des Anstoßes: Die Internet-Apotheke mit Sitz in Riga bietet seit kurzem auch rezeptpflichtige Arzneimittel an. Auf diese Weise können Österreicher Medikamente wie etwa Viagra, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden, billig aus Lettland ordern.
Das Geschäfts-Modell ist simpel: Österreichische Ware wird nach Lettland geschickt – und von dort an Österreicher mit Rezept gesandt. Der Preis der Medikamente ist günstiger als in einer österreichischen Apotheke – unter anderem, weil die Umsatzsteuer in Lettland geringer ist. Allerdings: Während der Versand von rezeptfreien Medikamenten erlaubt ist, sei dieses Verfahren bei rezeptpflichtigen Mitteln untersagt, erklärt im Gespräch mit der „Presse“ Expertin Francine Zimmer von der Anwaltskanzlei Dorda Brugger Jordis.
Laut der Internet-Apotheke beauftragt zwar der Kunde persönlich einen Lieferservice, das Arzneimittel in Riga abzuholen. Es liege aber wohl trotzdem ein „Versand“ vor, meint Zimmer. Denn der Lieferservice werde bei der Bestellung vermittelt. Anders zu beurteilen wäre die Sache nur, wenn sich der Kunde die Lieferung ganz alleine organisieren müsste.
Keine Folgen für Kunden
Wer sich rezeptpflichtige Medikamente aus Riga schicken lässt, habe aber nichts zu befürchten, betont die Expertin. Nur der Internet-Apotheke drohen Konsequenzen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.04.2007)