Hochhaus in Niederösterreich? Land erlässt neue Regeln

Die höchste Bauklasse umfasst nur Gebäude bis 25 Metern. Gemeinden sollen nun eigene Hochhauszonen widmen können.

WIEN. Niederösterreich und Hochhäuser passen auf den ersten Blick nicht wirklich zusammen. Nur die von weitem erkennbaren Getreidesilos ragen aus dem Ortsbild so mancher Gemeinde heraus. Das (vorerst) gescheiterte Hochhausprojekt in Vösendorf (die „Presse“ berichtete) hat nun allerdings aufgezeigt, dass die städtische Bau-Entwicklung in die Höhe auch vor dem größten Bundesland nicht halt macht.

Allerdings hat das Land noch kein gesetzliches Regelwerk, um Hochhausprojekte adäquat einschätzen und prüfen zu können. Die höchste Bauklasse umfasst sämtliche Gebäude ab einer Höhe von 25 Metern – ein Instrumentarium, das bei Megaprojekten von 100 Metern Höhe und mehr nur wenig wirkungsvoll erscheint. Um nun Vorkehrungen für weitere Hochhausprojekte zu treffen, soll das Raumordnungsgesetz novelliert werden.

Im Entwurf der Landesregierung ist von sogenannten Hochhauszonen die Rede, die von den Gemeinden, die ein derartiges Gebäude planen, im Flächenwidmungsplan ausgewiesen werden müssen. Soll eine solche Zone entstehen, muss die Gemeinde die Raumverträglichkeit nachweisen. So muss etwa das Verkehrsaufkommen oder der Abstand zu benachbarten Häusern berücksichtigt werden.

Wird es damit nun einfacher oder schwieriger, ein Hochhausprojekt in Niederösterreich durchzusetzen? „Das kann man so nicht sagen“, sagt Gerald Kienastberger, Leiter der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht der Landesregierung. Aber: „Wenn das Umfeld stimmt, wird es nicht unbedingt schwieriger.“

„Nicht um jeden Preis verhindern“

Derzeit seien allerdings einfach keine Kontrollmöglichkeiten vorhanden, mit dem neuen Gesetz sollen sie geschaffen werden. Allerdings „wird es schwierig bis unmöglich, ein Hochhaus an einem ungeeigneten Standort zu errichten“, so der Experte. Und außerdem muss die maximal zulässige Gebäudehöhe bereits bei der Widmung festgelegt werden. Es gehe laut Kienastberger bei der Novelle aber nicht darum, Hochhäuser „um jeden Preis zu verhindern.“

Genau das wollen aber die Vertreter der Plattform SOS-Lebensraum Süd. Sprecherin Gabriele Wladyka hält Hochhauszonen für kontraproduktiv. Vielmehr sollten Gebäude über 50 Meter in Niederösterreich überhaupt verhindert werden. Sie seien Merkmale von Großstädten und hätten in ländlichen Gebieten keinen Platz.

Diesen Einwurf hat sie auch in einer Stellungnahme zur Novelle vorgebracht. Ihre und weitere Bedenken werden nun geprüft und fließen gegebenenfalls in das Gesetz ein. Noch in der Mai-Sitzung soll die Novelle im Landtag beschlossen werden, im Juli oder August könnte sie in Kraft treten.

Auf das Hochhausprojekt in Vösendorf hätte die Novelle keinen Einfluss mehr. Hier wird anhand der Bauordnung entschieden, ob das Projekt in der bisher geplanten Form und mit einer Höhe von 160 Metern durchgeführt werden kann. Nachdem die Bezirkshauptmannschaft die Baubewilligung aufgehoben und der Vösendorfer Bürgermeister Einspruch angemeldet hat, muss im äußersten Fall der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.

Inline Flex[Faktbox] PROJEKT GEKIPPT("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.05.2007)

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