Die ÖVP will Aufgaben des Stiftungsrats in eine unabhängige Medienbehörde verlagern.
„Wir sollten jetzt nicht über Tagesmarktanteile referieren“, wehrt Franz Morak im Gespräch mit der „Presse“ Fragen nach einem Urteil über die ORF-Reform ab. Aber? „Der ORF ist in die Quotenfalle getappt.“ Er fordert von ORF-General Alexander Wrabetz beim „Relaunch des Relaunchs“, nicht nur „Kosmetik“ zu betreiben. Als ÖVP-Mediensprecher hat er vor allem folgende Forderungen:
Die unabhängigeMedienbehörde sei für die ÖVP „ein grundsätzliches Element in der Medienpolitik“. Im Regierungsprogramm ist verankert: „Die Medienbehörde KommAustria sowie der Geschäftsapparat RTR sind zu einer verfassungsrechtlich unabhängigen, konvergenten Medien- und Telekommunikationsbehörde auszubauen.“ Diese Behörde müsse, so Morak, „von Politik und Medien unabhängig sein“ und den Privatsendern „Waffengleichheit“ gegenüber dem ORF einräumen.
Die Behörde soll auch die geplante elektronische Medienförderung verwalten, die Morak als „Contentförderung“ beschreibt – als Finanzspritze für jeden privaten Rundfunkanbieter, der Inhalte von öffentlichem Interesse verbreitet. Die Vergabe der Gelder könnte „über eine Ausschreibung oder durch die Bewertung einer Kommission, eines Beirats“ erfolgen, findet Morak. Das Geld könne aus jenem Teil der ORF-Gebühr kommen, der ans Finanzministerium fließt.
Gebühren „hinterfragen“
In der Medienbehörde werde „auch die Gebührenfrage zu bewerten sein“, so Morak. Nicht mehr der (politisch beeinflusste) Stiftungsrat, sondern die Medienbehörde solle über die ORF-Gebühren entscheiden. Die „Plausibilität der Forderungen“ des ORF müsse „hinterfragt“ werden, so wie in Deutschland. Auch die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftragsdürfe „nicht nur durch ORF-Gremien kontrolliert“ werden. Eine externe Kontrolle ist auch durch die EU vorgesehen.
Auf den ORF kommt demnächst eine Prüfung durch die EU-Wettbewerbshüter zu. Brüssel hat jüngst ein Verfahren gegen Deutschland wegen des Verdachts auf unzulässige Beihilfen für ARD und ZDF eingestellt – mit Auflagen: Ein neuer Rundfunkstaatsvertrag muss ausverhandelt werden (klarere Definition der öffentlichen Aufgaben), die Finanzkontrolle der Sender muss verschärft werden, der Auftrag muss von kommerziellen Tätigkeiten deutlicher getrennt sein.
Das wird auch für den ORF ein Thema, gegen den bereits Beschwerden in Brüsselvorliegen – wegen der Online-Aktivitäten und des Verdachts auf Bildung eines Einkaufskartells durch die EBU-Sender. Im ORF sieht man dem Verfahren gelassen entgegen und ist sicher, dass „durch die Programmreform der öffentlich-rechtliche Charakter des ORF gestärkt wurde“. Morak hingegen ortet eine „werbeinduzierte Reform zu Lasten öffentlich-rechtlicher Inhalte“. Auch fehle noch immer eine Definition, was unter öffentlich-rechtlichem Rundfunk zu verstehen sei.
ORF-Bevorzugung bei Handy-TV
Jüngst hat Ministerin Doris Bures (SP) Entwürfe zur Novellierung des Privat-TV-Gesetzes und des ORF-Gesetzes in Begutachtung geschickt, um mobiles terrestrisches TV zu ermöglichen. Morak ist „irritiert“ – die ÖVP war nicht einbezogen. Er fordert statt einzelner Gesetze ein „Gesamtpaket“ an Maßnahmen. Die geplanten Änderungen würden den ORF gegenüber den Privaten bevorzugen. So ist in dem Entwurf, der der „Presse“ vorliegt, vorgesehen, dass die Regulierungsbehörde dafür zu sorgen hat, dass ORF1+2 jedenfalls in das „frei zugängliche Paket“ der Handy-TV-Betreiber aufzunehmen ist – und ohne Mehrkosten zur Verfügung stünde. ATV hingegen soll „in das frei zugänglichen Paket oder in das Basispaket“ aufgenommen werden – das Basispaket allerdings wird kostenpflichtig sein.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.05.2007)