Juristenkommission erörtert Unabhängigkeit.
Wien. „Zum Rechtsstaat gehört es, nicht kurzen Prozess zu machen.“ Diese mahnenden Worte von Verfassungsrichter Gerhart Holzinger, Präsident der Österreichischen Juristenkommission, kommen in Richtung Medien. Es sei „sicher problematisch“, wie manche Medien in letzter Zeit bereits vor einem Prozess eine Vorverurteilung von Personen vornehmen, betont Holzinger. Andererseits würden Medien wichtige Aufgaben erfüllen: So machen sie darauf aufmerksam, wenn die Unabhängigkeit von Institutionen bedroht ist. Und sie sorgen durch ihre Berichte für die für einen Rechtsstaat wichtige Öffentlichkeitswirkung von Prozessen, betont Holzinger im Gespräch mit der „Presse“.
Das Thema „Medien und Rechtsstaat“ ist einer der Punkte, die im Rahmen der von Donnerstag bis Samstag stattfindenden „Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission“ in Weißenbach am Attersee diskutiert werden. Die Tagung steht unter dem Gesamtmotto „Rechtsstaat und Unabhängigkeit“. Debattiert wird dabei auch über die sogenannten „unabhängigen Verwaltungsbehörden“ (das sind etwa die Grundverkehrsbehörde oder der Bundesumweltsenat). Holzinger hofft, dass der „Wildwuchs“ dieser Einrichtungen beendet wird. Das Problem sei, dass in diesen Behörden nebenberufliche Richter arbeiten. Diese würden teilweise am Vormittag als weisungsgebundene Verwaltungsbeamte fungieren – und am Nachmittag dann als „unabhängige“ Richter. Holzinger plädiert dafür, die unabhängigen Verwaltungsbehörden in eine umfassende Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz mit hauptberuflich tätigen Richtern umzuwandeln.
Mehr Freiheit für Staatsanwälte?
Ebenfalls debattiert wird bei der Tagung über die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten: Bei letzteren geht es unter anderem um eine mögliche Einschränkung des Weisungsrechts: Zur Diskussion steht etwa, dass die Justizministerin künftig nicht mehr die Einstellung von Verfahren verfügen kann.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.05.2007)