Rechnungshof-Bericht. Es wird zu selten und zu wenig intensiv geprüft, kritisieren die Kontrollore der Republik.
Wien.„Munition“ für die bevorstehende Reform der Bankenaufsicht liefert ein Rohbericht des Rechnungshofes (RH), der der „Presse“ exklusiv vorliegt. Da bei den Krisenfällen Bawag, Hypo Alpe-Adria und Amis die Aufsicht offenkundig versagt hat, steht eine Reform der Aufsicht auf der politischen Agenda. Es soll nur noch das Ende des Banken-U-Ausschusses abgewartet werden.
Die RH-Prüfer, die nur die Struktur der Aufsicht und nicht einzelne Fälle unter die Lupe nahmen, kritisieren vor allem, dass die Kooperation zwischen der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Nationalbank „nicht zufriedenstellend“ sei. Nach der geltenden Rechtslage sind beide Institutionen für einzelne Bereiche der Aufsicht zuständig.
Im April 2002 war die FMA als unabhängige und weisungsfreie Anstalt öffentlichen Rechts geschaffen worden, sie ist für alle Finanzunternehmen (Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Fonds, Pensionskassen) etc. zuständig. Von der Schaffung dieser integrierten Aufsicht versprach man sich spürbare Kostenvorteile, die bisher allerdings nicht eingetreten sind.
Bei den Vor-Ort-Prüfungen – dabei nehmen von der FMA beauftragte Mitarbeiter der Notenbank in den Bankzentralen alle Unterlagen ins Visier – bemängeln die RH-Kontrollore zu lange Prüfungsintervalle und eine zu geringe Intensität der Prüfungen. Die Prüftätigkeit sollte sich vor allem auf die rund 20 größten und daher systemrelevanten Banken konzentrieren. Dass Großbanken über Jahre hinweg überhaupt nicht geprüft werden, sei nicht zu tolerieren.
Eine besondere Schwachstelle sind nach Meinung des Rechnungshofs die sogenannten „Follow-up-Prüfungen“ – also das Nachprüfen, ob und wie die Banken auf Kritikpunkte und Empfehlungen aus früheren Prüfungen reagierten. Kenner der Materie denken hier sofort an die Bawag, wo ein kritischer Notenbank-Bericht aus dem Jahr 2001 schubladisiert wurde.
FMA versus OeNB
Die von der Finanzmarktaufsicht des öfteren geäußerten Wünsche nach signifikanter Aufstockung ihres Prüfungspersonals kann der RH nicht ganz nachvollziehen. Er empfiehlt eine stärkere Abstimmung des Personalbedarfs mit der Notenbank. Die „Doppelgeleisigkeiten und Schnittstellenprobleme“ zwischen FMA und Notenbank sind auch einer der zentralen Kritikpunkte des RH-Rohberichts. Der Rechnungshof empfiehlt eine Konzentration der Prüf-Aufgaben bei einer der beiden Stellen.
Innerhalb der EU gibt es verschiedene Organisationsformen für die Banken- und Finanzmarktaufsicht. Ein „Best-Practice-Modell“ hat sich bisher nicht herausgebildet. Der RH listet mehrere Möglichkeiten für eine Reform der Bankenaufsicht auf. Die Palette reicht von einer Konzentration in der Notenbank nach holländischem Muster (die FMA bliebe in dem Fall nur noch Wertpapieraufsicht und die Banken müssten ihre restlichen Notenbank-Aktien verkaufen) bis zum englischen Modell, bei dem die Aufsicht komplett in der FMA angesiedelt wäre und die Notenbank nur in Krisenfällen eingreifen würde. Beide Varianten wären vermutlich effizienter als der Status quo, da Reibereien und Doppelgeleisigkeiten wegfallen. Herauskommen wird bei der (partei)politischen Diskussion jedoch wohl am ehesten eine Variante, bei der FMA und Notenbank wieder gemeinsam für die Aufsicht zuständig sein werden, meinen Experten.
BERICHT DES RECHNUNGSHOFS
Bei den Großbanken sollte deutlich öfter und deutlich intensiver geprüft werden. Außerdem dürften Prüfberichte von den betroffenen Banken nicht negiert werden. Deshalb müsse nachgeprüft werden, ob und wie auf frühere Prüfberichte reagiert wurde.
Finanzmarktaufsicht und Notenbank sollten ihre Arbeit besser koordinieren. Ein zentrales Problem sei, dass für manche Aufgaben beide Institutionen zuständig sind. Eine Konzentration wäre effizienter.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.05.2007)