„Davon halte ich nichts“

JuristenTagung: Richterpräsidentin Helige verwahrt sich gegen Politiker-Rufe nach härteren Urteilen.

Weissenbach. „Davon halte ich nichts, davon sind wir auch nicht beeindruckt.“ Diese Worte von Richterpräsidentin Barbara Helige gelten den Politikern, die in letzter Zeit Richter zum Verhängen von strengeren Strafen bei Sexualdelikten aufforderten. Dies hatte etwa ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon getan.

Zwar könne man immer über eine Erhöhung von Strafdrohungen diskutieren, sagte Helige am Rande der Frühjahrstagung der österreichischen Juristenkommission in Weißenbach der „Presse“. Diese Diskussion müsse aber sorgfältig und losgelöst von Einzel-Urteilen geführt werden, so Helige.

Gleichzeitig appellierte die Richterpräsidentin an die Politik, die neu zu schaffenden Landesverwaltungsgerichte mit voll ausgebildeten Richtern zu besetzen. An diesem Punkt werde man die Regierung messen, sagte Helige. Am Donnerstag hatte bereits Justizministerin Maria Berger an ihre Regierungskollegen appelliert, dass keine Gerichte zweiter Klasse entstehen dürfen.

Die Juristentagung – sie steht unter dem Motto „Rechtsstaat und Unabhängigkeit“ – beschäftigte sich am Freitag unter anderem mit der Tätigkeit der Staatsanwälte. Der Wiener Strafrechtsprofessor Manfred Burgstaller verteidigte dabei die oftmals gescholtene Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte bis hinauf zum Justizminister. So werde durch die parlamentarische Verantwortlichkeit des Ministers die demokratische Kontrolle der Strafverfolgung ermöglicht. Ernsthaft erwägen solle man aber eine Einschränkung des Minister-Weisungsrechts, meinte Burgstaller: So könnten Weisungen des Justizministers auf Nichtverfolgung einer Straftat unzulässig sein, wenn sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die (ihr übergeordnete) Oberstaatsanwaltschaft dem Justizminister widersprechen.

Staatsanwälte: Neo-Dienstrecht

Grundsätzlich werde die Gefahr sachwidriger Weisungen des Justizministers aber „weit überschätzt“, meint Burgstaller. Auch Wolfgang Swoboda, Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte, sieht im Gespräch mit der „Presse“ die Frage des Weisungsrechts nicht als vorrangiges Problem. Wichtiger sei, dass die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde in der Verfassung verankert und ein eigenes Dienstrecht geschaffen werde.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.05.2007)


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