Trendwende bei Verfahren: Rückstau wird kleiner

Beschleunigung durch ein neues Gericht, das sich aber nicht ausschließlich mit Asyl beschäftigen soll.

Wien.Der Entwurf dafür ist laut Innenminister Günther Platter fast fertig, ab 2008 soll es ihn geben: den neuen Asylgerichtshof, der sich nun aber nicht so nennen wird. Die Asylberufungsverfahren werden, so der Minister im „Presse“-Interview, künftig in einem „Verwaltungsgericht des Bundes erster Instanz“ behandelt. Insgesamt soll ein Asylverfahren danach nicht mehr länger als ein Jahr laufen. Derzeit dauern Entscheidungen oft Jahre.

Laut Verwaltungsgerichtshof-Präsident Clemens Jabloner, einer der beigezogenen Experten, wird dieses Gericht aber nicht ausschließlich für Asylfragen, sondern für alle Fragen der unmittelbaren Bundesverwaltung (etwa auch für das Abgabewesen) zuständig sein. Trotz der Schaffung dieses Gerichts – es würde den bisherigen Bundesasylsenat (Ubas) ersetzen – soll der VwGH aber weiterhin angerufen werden können, meint Jabloner im Gespräch mit der „Presse“. Allerdings nur mehr dann, wenn es im konkreten Asylfall um grundsätzliche, noch ungeklärte juristische Fragen geht. Mit allen anderen Fällen müsste sich der VwGH nicht mehr beschäftigen – und wäre dadurch entlastet.

Denn einer der Hauptgründe für die Überlastung des Höchstgerichts ist der Asylbereich: Bis Ende Mai wurden im heurigen Jahr 821 Asylverfahren beim VwGH erledigt, gleichzeitig wurden aber wieder 1857 neue Asylverfahren an den Gerichtshof herangetragen. Das sind stolze 46,48 Prozent aller seit Jahresbeginn beim VwGH neu eingegangenen Fälle.

Bereits eingetreten ist die Entlastung bei der jetzigen Vorinstanz, dem Ubas: Durch die im Vorjahr erfolgte Personalaufstockung werde man heuer den „Turnaround“ schaffen, erzählt Ubas-Vorsitzender Harald Perl. Erstmals werde man mehr Fälle abschließen können, als neue anfallen. Der Rückstau soll damit abgearbeitet werden.

„Die Trendwende ist geschafft“, sagt auch der Innenminister. Tatsächlich ist die Zahl der anhängigen Fälle in den ersten vier Monaten des heurigen Jahres um rund 4000 – auf 35.864 – gesunken, 14.000 davon laufen aber schon seit mehr als drei Jahren in den verschiedenen Instanzen: Zunächst entscheidet das dem Innenminister unterstellte Bundesasylamt, dann der Ubas, dann der VwGH.

Komplizierte Prüfung

Der Personalmangel in der Vergangenheit sei aber nicht der einzige Grund für die langen Verfahren, berichtet Perl. Dazu kämen die Sprachbarriere gegenüber dem Asylwerber und der Umstand, dass bei der Prüfung der Asylgründe sehr aufwändig vorgegangen wird. „Man muss einen Sachverhalt aufklären, der über viele tausend Kilometer entfernt ist“, so Perl.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.06.2007)


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