Justizministerin Maria Berger hält eine abgespeckte EU-Verfassung für wahrscheinlich. Die Grundrechte müssen aber rechtsverbindlich sein.
Die Presse: Sie haben als Europaabgeordnete im EU-Verfassungskonvent mitgewirkt. Ist Ihnen nun als Justizministerin die Position der österreichischen Regierung in der Debatte über eine Änderung des Vertrags klar genug?
Maria Berger: Die ist sehr klar. Österreich ist eines der 18 Länder, die den Verfassungsvertrag ratifiziert haben. Und deshalb wollen wir am liebsten genau diesen Vertrag. Wir müssen aber anerkennen, dass es ein Problem gibt. Deshalb ist es wohl besser, eine kleinere Variante zu haben als gar nichts. Wir müssen realistisch sehen, dass es letztlich weniger als vorerst angestrebt sein wird.
Gibt es für Sie eine Schmerzgrenze?
Berger: Das sind alle Teile, die notwendig sind, damit die EU entscheidungsfähig bleibt. Das betrifft zum Beispiel den Übergang von der Einstimmigkeit zur Mehrstimmigkeit. Meine Erfahrung aus dem Rat der Justizminister zeigt, wenn Einstimmigkeit notwendig ist, kommen wir oft nur noch zu verwässerten Lösungen, die kaum mehr Sinn machen. Es muss klare Entscheidungsstrukturen geben. Wichtig sind auch alle Fragen der Demokratisierung – also, wo es um die Mitentscheidung des EU-Parlaments geht. Mir persönlich ist aber vor allem das Kapitel über Vereinfachungen, etwa im Gesetzgebungsverfahren, wichtig. Und natürlich die Grundrechte.
Sind die verbindlichen Grundrechte ein Punkt, der für Österreich essenziell ist?
Berger: Unser Ziel muss sein, dass sie rechtsverbindlich sind. Ob das nun als Teil zwei des Vertrages geschieht oder über einen verbindlichen Verweis auf einen Annex, ist nebensächlich. Es ist auch denkbar, dass es für einzelne Länder ein Opt-out gibt.
Warum wehrt sich etwa Großbritannien gegen die Rechtsverbindlichkeit dieser Rechte?
Berger: Das ist ein rechtspolitisches und rechtsphilosophisches Problem, weil es in Großbritannien kaum eine Tradition mit geschriebenem Verfassungsrecht gibt. Darüber hinaus gibt es Ängste, dass durch einen eigenen Grundrechtekatalog ein staatsähnliches Gebilde entsteht.
Welche Grundrechte halten Sie für besonders wichtig?
Berger: Das sind vor allem die sozialen Grundrechte, auch wenn die so formuliert sind, dass sie keine große soziale Revolution bedeuten. Aber es war ein wichtiger Schritt, dass es zusätzlich zu den traditionellen Grundrechten nun auch soziale Grundrechte gibt. Denken Sie etwa an das Recht auf Bildung.
Wird es zwei verschiedene Ländergruppen in der EU geben: Die einen, die die Verfassung großteils ratifiziert haben, und die anderen, die das nicht getan haben?
Berger: Es wäre möglich, dass beispielsweise bei der Grundrechtecharta nicht alle Länder dabei sind. Das muss sich aber in Grenzen halten, die Entscheidungsmechanismen müssen zum Beispiel für alle Mitgliedstaaten gleich sein.
Wird der Vertrag dann in Österreich komplett neu ratifiziert?
Berger: Nein, wir werden nur die Änderungen ratifizieren.
Sie waren lange Jahre Europaabgeordnete. Nun sind Sie auf die andere Seite – in die Innenpolitik – gewechselt. Wie sehen Sie heute die Kritik vieler ihrer Ex-Kollegen in Brüssel, dass die Zusammenarbeit mit Wien nicht immer gut funktioniert?
Berger: Es gibt sicher Verbesserungsmöglichkeiten in der Kommunikation zwischen Brüssel und Wien. Aber hier wurde auch schon einiges gelernt – schmerzhaft gelernt. So wurde etwa in der Frage der Studenten-Quote mit der EU-Kommission ein sehr ausführlicher Dialog geführt, bei dem auch die notwendigen Details übermittelt wurden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.06.2007)