Pflegedebatte. Das Hilfswerk und die Caritas sehen die 24-Stunden-Betreuung weiterhin für nicht leistbar.
Der Forderung nach einer Verlängerung der Amnestieregelung für illegal beschäftigte Pfleger über den 30. Juni hinaus hat sich am Samstag auch die Patientenanwaltschaft angeschlossen. Im Ö1-"Mittagsjournal" erklärte deren Sprecher, der NÖ Patienten- und Pflegeanwalt Gerald Bachinger, die Neuregelung der 24-Stunden-Betreuung im privaten Bereich sei zu kompliziert.
"Ich denke, es vergibt sich niemand etwas, wenn man die bestehende Regelung jetzt noch auf dieses eine halbe Jahr verlängert", so Bachinger. Diese zusätzliche Zeit für die Umstellung wäre nicht nur für Private, sondern auch für die Hilfsorganisationen wichtig. Vieles sei noch immer unklar, so Bachinger: "Wie sollen sich die Betroffenen auskennen, wenn das manche Experten nicht einmal tun? Die Experten tüfteln ja noch herum, und auch für diejenigen, die sich schon lange damit beschäftigen, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht ganz klar, was jetzt wirklich beschlossen wurde, weil es Details gibt, die noch offen sind. Umso mehr muss man der betroffenen Bevölkerung einfach Zeit geben."
4500 Euro pro Betreuungsfall
Das Österreichische Hilfswerk und die Caritas erklärten unisono, dass in Anbetracht der derzeit gültigen kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen im Bereich der sozialen Trägerorganisationen auch weiterhin keine leistbare 24-Stunden-Betreuung angeboten werden kann. Das belegen aktuelle Kostenberechnungen des Hilfswerks. Die Nachfrage, so Walter Marschitz vom Österreichischen Hilfswerk gegenüber der APA, werde daher "- wenn überhaupt - äußerst gering" sein.
Laut Berechnungen würden die Kosten pro Betreuungsfall an die 4500 Euro im Monat betragen. Auch in der Vergangenheit hatte das Hilfswerk aus Kostengründen keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung angeboten. Der Grund dafür war damals wie heute derselbe: Alle Mitarbeiter - egal welche Tätigkeit sie ausüben - fallen unter den Kollektivvertrag der sozialen Trägerorganisationen und müssen dementsprechend entlohnt werden. So hat Betreuungspersonal Anspruch auf gleichen Lohn wie das viel höher qualifizierte Pflegepersonal.
Kollektivvertrag bleibt unangetastet
An dieser Situation kann auch das In-Kraft-Treten des Hausbetreuungsgesetzes am 1. Juli nichts ändern. Schließlich bleibt der Kollektivvertrag vom Gesetz unangetastet. Und eine eigene Regelung mit niedrigeren Stundenlöhnen für Arbeitskräfte in der Rund-um-die-Uhr-Betreuung wird von der Gewerkschaft der Privatangestellten kategorisch abgelehnt. Das betonte deren Vertreter Reinhard Bödenauer gegenüber der APA: "Wir haben einen Standard und da gehen wir nicht herunter."
Auch Caritas-Präsident Franz Küberl teilte die Einschätzung des Hilfswerks. Auch er meinte, es sei "wahnsinnig schwierig", den betroffenen Menschen unter den gegenwärtig gültigen Rahmenbedingungen im Bereich der Rund-um-die-Uhr-Betreuung ein attraktives Angebot zu machen. Er kritisierte insbesondere die unklaren Arbeitsbedingungen im Bereich der Betreuung von alten oder kranken Menschen. "Die ganze Sache ist noch viel zu unausgegoren", so Küberl. (Ag.)