Der Beschluss des ersten Reformpakets wurde aber verschoben.
Wien. Am Montag hätte der erste Teil der Staatsreform stehen sollen, doch die Verabschiedung des Pakets wurde um zumindest eine Woche verschoben. Es spieße sich aber nur an Detailfragen, erklärt im Gespräch mit der „Presse“ Verfassungsexperte Theo Öhlinger, eines der sieben Mitglieder der von der Regierung eingesetzten Reformgruppe. Über die zentralen Punkte bestehe Einigkeit:
So können Bürger künftig direkt Gesetze beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippen. Bisher war man im zivilrechtlichen Verfahren darauf angewiesen, dass das Zivilgericht von sich aus den VfGH um die Beurteilung eines Gesetzes ersucht. Weigert sich das letztinstanzliche Zivilgericht aber künftig, ein strittiges Gesetz dem VfGH vorzulegen, so kann sich der Betroffene direkt ans Höchstgericht wenden.
Neu geschaffen werden neun Landesverwaltungsgerichte (etwa für Bauangelegenheiten) sowie ein Bundesverwaltungsgericht erster Instanz (zum Beispiel für Asylverfahren). Diese Maßnahme entlastet den Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der künftig nur noch über grundsätzliche, ungeklärte juristische Fragen befindet. Aussichtslose Asylfälle kann der VwGH daher im Schnellverfahren ablehnen.
Volksanwälte können in Zukunft abgesetzt werden (mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat).
Einige der in unzählige Einzelgesetze zerstreuten Verfassungsbestimmungen sollen abgeschafft, andere in eine zentrale Verfassung eingegliedert werden.
„Klage gegen Politiker“ nicht diskutiert
Übrigens: Entgegen einer Meldung im „Kurier“ ist es nicht fix, dass säumige Politiker künftig „klagbar“ sind. Der in der Reformgruppe tätige einstige ÖVP-Nationalratspräsident Andreas Khol hatte die schon im Österreich-Konvent debattierte Gewährleistungsklage medial wieder ins Spiel gebracht. Mit dieser könnten sich Bürger an den VfGH wenden, wenn die Politik etwa ein garantiertes Grundrecht auf leistbares Wohnen nicht verwirklicht. In der Reformgruppe selbst habe man aber über diese Klage noch nicht diskutiert, betont Öhlinger.
Zeit zum Diskutieren bleibt vielleicht noch beim Schnüren des zweiten Reform-Pakets, das bis Oktober fertig sein soll. Dabei geht es dann neben den Grundrechten vor allem um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2007)