Verkehr: Höchstgericht kippt Section Control

APA (Helmut Fohringer)
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Tempo-Überwachung war unzulässig. Innenministerium kündigt bereits Ersatz-Kontrollen an. Verkehrsminister Faymann kündigt eine "Reparatur" der Verordnung innerhalb von vier Wochen an.

WIEN. Seit 2003 werden Autofahrer mittels Section Control überwacht. Seit Freitag steht fest: Die so ertappten Raser hätten ihre Strafen nicht einzahlen müssen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied, dass es keine rechtliche Grundlage für die Section Control – also die Überwachung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf bestimmten Streckenabschnitten – gibt. Für diesen Eingriff in Datenschutzrechte fehle die nötige Verordnung des Verkehrsministeriums.

Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Autofahrer, der 2005 auf der A22 im Kaisermühlentunnel mit 92 km/h (statt der erlaubten 80) unterwegs war. Das VfGH-Erkenntnis betrifft auch alle anderen Section-Control-Anlagen in Österreich, denn auch sie werden ohne Verordnung betrieben.

Die Geräte sind nun unverzüglich abzuschalten, neue Strafen dürfen nicht mehr verhängt werden. Pech hat freilich, wer in den vergangenen Jahren gegen eine Geldbuße nicht berufen, sondern eingezahlt hat: Rechtskräftige Strafen werden nicht rückerstattet.

Die Freude über das Ende der Section Control bei manchem Autofahrer dürfte nur von kurzer Dauer sein. Innenminister Günther Platter kündigte an, ersatzweise verstärkte Geschwindigkeitskontrollen durch die Exekutive durchführen zu lassen. Der VfGH hielt außerdem fest, dass die Einsetzung der Section Control grundsätzlich zulässig ist, auf Grund des Eingriffs in Datenschutzrechte aber nur unter bestimmten Bedingungen, wie VfGH-Präsident Karl Korinek präzisierte.
•Es reicht nicht, die Section Control wie bisher nur durch ein Gesetz zu ermöglichen. Der Verkehrsminister muss darüber hinaus jeweils eine Verordnung für den gewählten Streckenabschnitt erlassen. Überdies müssen die Verkehrsteilnehmer ausreichend darüber informiert werden, auf welchem Abschnitt ihre Daten kontrolliert werden.
• Der Verkehrsminister darf nicht auf jedem beliebigen Straßenabschnitt eine Section Control verordnen. Sondern nur dann, wenn eine besondere Notwendigkeit der Überwachung besteht, etwa wenn es sich erwiesenermaßen um eine Strecke mit überdurchschnittlich hoher Unfallgefahr handelt.
•Überdies müssen die Daten (=Kennzeichen) aller unbescholtenen Lenker unverzüglich aus dem Speicher der Anlage gelöscht werden. Dieser Punkt ist am leichtesten umzusetzen, da diese Daten schon bei den jetzigen Section-Controls schnell gelöscht werden.

Minister will schnell handeln

Verkehrsminister Werner Faymann (SPÖ) will nicht lange fackeln. Schon in den nächsten vier Wochen sollen die notwendigen Verordnungen erlassen werden und die Section Control wieder in Betrieb gehen.

Der Autobahnbetreiber Asfinag ist nun „froh, dass mit diesem Erkenntnis endlich Rechtssicherheit herrscht“, so ein Unternehmenssprecher. Zudem bestätige der VfGH, dass man mit der Wahl der Standorte richtig gelegen sei. „Tunnels und Baustellen gehören nun einmal zu den gefährlichsten Abschnitten in unserem Streckennetz.“

Jedoch: Eine neue, in Planung befindliche Section Control hat der VfGH mit seinem Erkenntnis wohl im Vorhinein verhindert. Weil sich auf der A10 im Abschnitt Liesertal nur wenige Lenker an das Limit von 110 km/h während der Nachtstunden hielten, hätte dort künftig überwacht werden sollen. Weil die Autobahn in diesem Bereich gut ausgebaut ist und zudem kaum Unfälle passieren, fehlt dem Ministerium nun die vom VfGH geforderte Begründung für die Verordnung.

Die fix montierte Section Control im Wechselabschnitt (A2) ist auf Grund von Bauarbeiten derzeit außer Betrieb. Bei Gleisdorf (ebenfalls A2) soll demnächst eine neue Großbaustelle überwacht werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2007)

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