Die Fußangeln der Brüsseler Einigung

(c) EPA (Hoslet)
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EU-Vertrag. Was bekam Polen wirklich für seine Zustimmung? Wie funktioniert britisches Opt-out? Irland fragt seine Bürger. Dänemark und Großbritannien könnten folgen.

Brüssel. Schon wenige Stunden nach dem Durchbruch mischten sich am Wochenende erste Zweifel in die Freude über die Einigung der 27 Staats- und Regierungschefs der EU: Hält der Rahmen des EU-Vertrags mit all seinen neuen Fußnoten und Ausnahmen einer juristischen Prüfung stand? Wird der nun in einer Regierungskonferenz fixierte Text auch das eine oder andere Referendum überstehen? Hat die Einigung mit Polen noch ein finanzielles Nachspiel?

Und es gab neben dem Jubel auch deutliche Kritik: Der neue Vertrag sei, von der geplanten Verfassung ausgegangen, „ein Schritt zurück“, sagte der italienische Ministerpräsident Romano Prodi. Ein gemeinsamer Fortschritt sei nicht mehr vorhanden.

Rechtliche Probleme: Die Tatsache, dass die Grundrechte-Charta in einem EU-Land – nämlich in Großbritannien – nicht rechtsverbindlich sein soll, birgt juristische Probleme. Denn offen ist, ob sich EU-Bürger, die nach Großbritannien einreisen, auf dieses geltende EU-Recht berufen können. Viele der nun aufgelisteten Grundrechte müssten außerdem in der Praxis erst noch definiert und ausjudiziert werden.


Volksabstimmungen: Für manche Regierungen waren Volksabstimmungen über neue EU-Verträge schon in der Vergangenheit, was für den Teufel das sprichwörtliche Weihwasser ist. Doch für ein Land gibt es keinen Ausweg: Irland ist zur Abhaltung einer Volksabstimmung verpflichtet. Regierungschef Bertie Ahern ist zuversichtlich, in der Bevölkerung eine Mehrheit zu finden.

Vorerst weisen die Umfragen tatsächlich auf eine Zustimmung hin, doch das war 2001 genauso, als die Iren über den Nizza-Vertrag abstimmen mussten. Schließlich lehnte eine Mehrheit den Vertrag ab. Indessen wächst auch in Dänemark und Großbritannien der Druck, eine Volksabstimmung abzuhalten. In beiden Ländern macht die Opposition für Referenden mobil.

Polnisches Nachspiel. Noch ist nicht klar, was Polen für seine Zustimmung beim EU-Gipfel erhalten hat. So hieß es vorerst, dass Warschau nur erreicht habe, dass die neue Machtverteilung in der EU erst ab 2014 gültig ist. Bis 2017 gibt es eine Übergangsregelung.

Doch nun geht aus den Gipfelpapieren hervor, dass auch danach die Möglichkeit bestehen soll, das vorgesehene Modell der sogenannten doppelten Mehrheit (55 Prozent der Regierungen mit mindestens 65 Prozent der Bevölkerung) bei EU-Abstimmungen temporär zu umgehen. So können mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Länder, die eine EU-Entscheidung abgelehnt haben, eine Fortsetzung der Verhandlungen durchsetzen.

Unklar ist auch, was die von Polen durchgesetzte Energiesolidarität in der Praxis bedeutet. Kann Polen etwa bei einem Gasboykott Russlands auf Vorräte anderer EU-Länder zugreifen oder bedeutet dies lediglich eine politische Unterstützung in Verhandlungen mit dem Zulieferland?

Außerdem halten sich Gerüchte, dass Polen beim EU-Gipfel inoffiziell finanzielle Zusagen erhalten habe. Polens Präsident Lech Kaczynski hatte nämlich einem Kompromiss zugestimmt, der seinem Land weniger Vorteile bringt als jene Variante, die er Stunden zuvor noch abgelehnt hatte. Da waren Polen noch sieben EU-Abgeordnete mehr zugestanden worden. Im Schlussdokument fehlen diese.

VORSITZ. Portugal

Premierminister José Socrates übernimmt für Portugal am 1. Juli den EU-Vorsitz von Deutschland. Er soll die mühsam zustande gekommene Regierungskonferenz bis Jahresende zu einem guten Abschluss bringen. Österreich hat seine eigenen Erfahrungen mit der portugiesischen Diplomatie. Unter Portugals Vorsitz wurden 2000 Sanktionen gegen Wien verhängt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2007)

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