Anti-Folter-Kontrollbehörde soll noch heuer gegründet werden.
Wien. Der exakte Zeitpunkt ist noch nicht fix, die Absicht ist aber von breitem Konsens getragen: Die Gründung eines nationalen Menschenrechtsinstituts steht mehr oder weniger unmittelbar bevor. Sie wird spätestens dann nötig, wenn das Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention in österreichisches Recht übernommen wird. Es ist von Österreich im September 2003 unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert worden. Ratifikation und Gründung eines entsprechenden Instituts sind im Koalitionspakt vereinbart. Barbara Prammer (SPÖ), Präsidentin des Nationalrates, rechnet damit, dass sowohl Ratifikation als auch Instituts-Gründung noch in diesem Jahr über die Bühne gehen. In dem Institut soll nicht zu allen Fragen der Folter geforscht werden; entscheidender Punkt einer solchen Einrichtung soll sein, dass Einzelfälle geprüft werden und unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden können.
„Unabhängigkeit – Um und Auf“
„Dabei geht es nicht nur um Haftanstalten der Justiz oder Polizei, sondern zum Beispiel auch um Spitäler oder psychiatrische Krankenhäuser – überall, wo theoretisch Folter möglich ist“, meint Elisabeth Ebner, Geschäftsführerin der Österreichischen Liga für Menschenrechte. Präsident der Liga ist Ex-Finanzminister Ferdinand Lacina, Vizepräsidenten sind der Ex-Parlamentarier Heinrich Neisser (ÖVP) und die grüne Abgeordnete Terezija Stoisits.
Ebner: „Unabhängigkeit ist das Um und Auf eines solchen Instituts. Und das beginnt mit der Bestellung der Mitglieder.“ Im Koalitionspakt ist fixiert, dass die im Zusatzprotokoll geforderten Kontrollen und Präventionsmaßnahmen von einer weisungsfreien Stelle durchgeführt werden sollen. Ebner fordert darüber hinaus, dass überall dort, wo Folter geschehen könne, „ein freier, unangemeldeter Zugang möglich sein muss“. Geplant sei, dass das Menschenrechtsinstitut in der Volksanwaltschaft angesiedelt wird – und damit dem Parlament berichtspflichtig ist. Prammer zur „Presse“: „Meines Erachtens ist das die beste Variante.“ Sobald das Institut voll funktionsfähig sei, wäre der Menschenrechtsbeirat im Innenministerium „grundsätzlich obsolet“. „Allerdings“, meint Prammer weiter, „muss man mit solchen Institutionen vorsichtig umgehen. Wir haben nicht allzu viele davon.“
Der Menschenrechtsbeirat wurde von Innenminister Karl Schlögl (SPÖ) 1999 nach dem Tod des Schubhäftlings Marcus Omofuma gegründet. Der Beirat ist zuständig für die Arbeit der Exekutive und kann Innenminister mit Empfehlungen nur beraten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2007)