Schuld (fast) ohne Sühne

Der grüne Plan für ein neues Scheidungsrecht geht in die richtige Richtung. Ganz ausblenden kann man die Verschuldensfrage aber nicht.

Jede zweite Ehe wird geschieden. Und doch geht das Gesetz davon aus, dass die Ehe mit dem Tod endet. Kommt es zur strittigen Scheidung, muss im Prozess eruiert werden, welcher der Partner der Böse war. Nur in Ausnahmefällen kann dem schuldigen Partner – etwa wenn er mit Kindererziehung beschäftigt ist – befristet Unterhalt zugesprochen werden.

Doch wer heute eine Ehe schließt, muss leider damit rechnen, dass diese nicht ewig hält. Und nur selten ist ein Partner alleine am Scheitern der Beziehung schuld. Daher spricht einiges für die Initiative des grünen Justizsprechers Albert Steinhauser: Das Verschulden an der Scheidung soll gar nicht mehr erforscht werden, entscheidend für nacheheliche Unterhaltszahlungen nur die Bedürftigkeit des Ehepartners sein.

Freilich kann das nicht heißen, dass man nach der Scheidung nie mehr arbeiten muss. Nach einer gewissen Zeit ist es zumutbar, für sich selbst zu sorgen. Überdies wird beim Unterhalt in Ausnahmefällen auch künftig das Verschulden eine Rolle spielen müssen. Wenn etwa ein Ehepartner Straftaten gegen den anderen gesetzt hat, ist eine Unterhaltszahlung unzumutbar. Dasselbe gilt, wenn jemand einen schwer erkrankten Partner verlässt.

Sinnvoll erscheint also eine Umkehrung des jetzigen Scheidungsmodells: Grundsätzlich soll allein die Bedürftigkeit für den Unterhalt ausschlaggebend sein. Aber in besonders schwerwiegenden Fällen müsste man den Unterhalt trotz Bedürftigkeit ausschließen. (Bericht: Seite 3)


philipp.aichinger@diepresse.com("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.07.2007)

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