Menschenrechts-Überlegungen haben bei der Gestaltung von Ausländer-Gesetzen noch nie eine besondere Rolle gespielt.
Wenn heute eine Familie von Asylwerbern nach Österreich kommt, wird routinemäßig einmal der Vater in Schubhaft genommen, Frau und Kinder allein in ein Flüchtlingsheim geschickt. Jahrelang hier lebenden und integrierten Asylwerbern droht nach Abweisung ihres Antrags ebenso die Abschiebung, wie ausländischen Ehepartnern von Österreichern. Das ist heute Realität und soll auch so bleiben, wenn es nach der ÖVP geht. FPÖ und BZÖ sind ohnehin für eine Verschärfung der Gesetze.
Der Menschenrechtsbeirat im Innenministerium, der diese Praxis jetzt als menschenrechts- und verfassungswidrig bezeichnet hat, ist nicht irgendeine Gutmenschen-Gruppe. Dem Beirat gehören neben Menschenrechts-Aktivisten (sie sind in der Minderheit) auch Vertreter des Innen- und Justizressorts sowie renommierte Juristen an. Sie sind natürlich nicht der Verfassungsgerichtshof, ihr Äußerung ist bloß eine wohlbegründete Ansicht – aber sie hat Gewicht und sollte umgesetzt werden.
Es darf vermutet werden, dass es dem neuen, 2005 beschlossenen Fremdenrecht so gehen wird, wie dem alten: Es wird vor dem Verfassungsgerichtshof nicht standhalten. Macht nichts, wird halt ein neues, „noch schärferes“, beschlossen. Den Boulevard freut es, Wahlen lassen sich damit auch gewinnen. Und die Menschenrechte? Die haben angesichts einer populistischen Anti-Ausländer-Kampagne noch nie eine große Rolle gespielt. (Bericht: S.2)
martin.fritzl@diepresse.com("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.07.2007)