Ein Abschussbefehl für Passagiermaschinen wirft mehr Probleme auf, als er löst.
Manche Fragen lassen sich nicht zufriedenstellend lösen. Eine solche lautet: Darf man ein Passagierflugzeug abschießen, um einen Terrorangriff zu verhindern? Alle möglichen Antworten sind unerträglich. Der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof hat aus guten Gründen einen Abschussbefehl abgelehnt: Der Staat darf sich nicht als Herr über Leben und Tod aufspielen. Dann also tatenlos zusehen, wie das Leben von anderen Menschen gefährdet wird? Wäre es nicht sinnvoll, 200 Flugzeugpassagiere (die den Terroranschlag ohnehin nicht überleben) zu opfern, um 20.000 andere in einem Fußballstadion zu retten? Auch diese Variante birgt unangenehme Implikationen: Wie soll das Zahlenverhältnis aussehen, bei dem abgeschossen werden darf? Kann man ein Flugzeug mit 200 Passagieren auch abschießen, um 2000 zu retten? Oder 250? Oder darf man es abschießen, wenn es Kurs auf das Bundeskanzleramt nimmt und 20 Regierungsmitglieder gefährdet? Dann ist man bei der unterschiedlichen Wertigkeit von Menschenleben.
Die österreichische Debatte zieht das Thema ins Absurde: Sie dreht sich um die Frage, ob der Verteidigungs- oder der Innenminister zuständig ist – oder gar der diensthabende Pilot. Mit Verlaub: Das ist schon eine Frage, die die Politik zu entscheiden hat. Und zwar grundsätzlich und möglichst bald, immerhin steht eine Fußball-Europameisterschaft vor der Tür. (Bericht: Seite 3)
martin.fritzl@diepresse.com("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.07.2007)