Elsner-Anwalt: Recht auf faires Verfahren verletzt

Anwalt Wolfgang Schubert behauptet, er habe Teile der Akten erst im Laufe der Verhandlung erhalten.

Um angeblich fehlende oder zu spät übermittelte Akten ging es heute im BAWAG-Prozess vor Beginn der Einvernahme von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner. Dessen Anwalt Wolfgang Schubert sieht das Recht seines Mandanten auf ein faires Verfahren verletzt. Von inzwischen 105 Bänden des Aktes seien der Verteidigung rund 30 Bände erst zu Beginn oder im Laufe der Verhandlung zugegangen. Auch fehlten im Akt selber Unterlagen, auf die sich die Anklage selber berufe, etwa ein Vernehmungsprotokoll von Wolfgang Flöttl.

Das laut Schubert fehlende Vernehmungsprotokoll der achten Einvernahme von Flöttl sei sehr wohl vorhanden und befinde sich in den Akten, entgegnete Staatsanwalt Georg Krakow.

Den Bericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu den Karibik-Geschäften habe die Verteidigung bis jetzt überhaupt nicht ausgefolgt erhalten, weil dieser sich nicht im Akt befunden habe, monierte Schubert. Auch die Richterin hat den OeNB-Prüfbericht von 1994 erst mit dem heutigen Tag erhalten, erklärte sie: "Ich weiß nicht, wieso das so lange gedauert hat". Sie werde Fragen zum OeNB-Bericht an die Angeklagten daher erst dann stellen, wenn alle Beteiligten ihn erhalten hätten.

Die OeNB hatte 1994 - wie in der Anklageschrift ausgeführt - in ihrem Prüfbericht festgestellt, dass bei den ersten "Karibik"-Geschäften der BAWAG mit Flöttl mehrere Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) und des Aktiengesetzes verletzt worden waren: So gab es keine schriftlichen Kreditverträge, die Geschäfte wurden durchwegs telefonisch und undokumentiert abgewickelt, die Großveranlagung wies keine Risikobeschränkung auf und der Aufsichtsrat und der Staatskommissär blieben uninformiert. (APA)


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