Härtere Strafen für Bestechung

Die Presse (Fabry)
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Gesetz. Wer sich schmieren lässt, dem drohen künftig bis zu fünf Jahre Haft. Für Politiker gibts eine Extrawurst.

Wien. Nun wird es ernst für korrupte Angestellte. Wer sich schmieren lässt, dem drohen künftig bis zu fünf Jahre Haft. Das sieht ein Entwurf des Justizministeriums vor, der Anfang 2008 in Kraft treten soll.

Momentan ist die Annahme von Geschenken in der Privatwirtschaft nur mit einer Höchststrafe von drei Monaten bedroht. Dasselbe gilt für den Geschenkgeber. Und beide Delikte konnten bisher nur angeklagt werden, wenn ein durch die Korruption geschädigtes Unternehmen – also etwa die Firma, die bei einem Vergabeverfahren nicht zum Zug kam – dies beantragte. Die Folge: Die Bestimmung wurde in der Praxis nicht angewandt.

Künftig aber wird die Geschenkannahme in der Privatwirtschaft zum „Offizialdelikt“. Das heißt, der Staatsanwalt muss von sich aus anklagen. Strafbar macht sich der bestochene Angestellte dann, wenn er ein unkorrektes Verhalten setzt. Also etwa, wenn der Arbeitnehmer dafür sorgt, dass seine Firma nicht beim günstigsten Zulieferer – sondern bei der Firma des Geschenkgebers einkauft. Ist das Geschenk weniger als 3000 Euro wert, dann drohen sowohl dem korrupten Angestellten als auch dem Spender bis zu drei Jahre Haft. Bei einem teureren Präsent drohen dem Geschenknehmer bis zu fünf Jahre Haft. Die Annahme kleiner Geschenke – etwa eine Einladung zum Abendessen – bleibt völlig straffrei. Als Faustregel gilt, dass Geschenke bis zu einem Wert von 100 Euro angenommen werden dürfen.

„Symbolische Bedeutung“

Was bedeutet das neue Gesetz nun für die Praxis? Es habe nicht mehr als eine „symbolische Bedeutung“, meinen Experten. „ln der Praxis wird Bestechung totgeschwiegen“, sagt etwa Martin Goworek, Wirtschaftskriminalitätsexperte bei Ernst & Young. Zwölf Prozent des Schadenssumme von Wirtschaftsdelikten werden durch Bestechung verursacht. Allein durch Bestechung soll in Österreich jedes Jahr ein Schaden von drei bis vier Mrd. Euro entstehen, schätzt Maximilian Burger-Scheidlin von der Internationalen Handelskammer. Dabei sei Österreich nicht korrupter als andere Länder, ergänzt Dorotea Rebmann von der Unternehmensberatung PriceWaterhouseCoopers.

Besonders korruptionsgefährdet seien die Bau- und Logistikbranche. Dort seien oft jene Mitarbeiter korrupt, die wenig verdienen, aber über hohe Budgets entscheiden, meint Goworek. Etwa ein Lagerkoordinator, der Aufträge an Speditionen vergibt.

Härtere Strafen für Beamte

Eine Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen ist übrigens auch bei Beamten geplant, für die schon bisher ein strikteres Recht als für private Arbeitnehmer galt (so dürfen Beamte nicht einmal Geschenke für eine korrekte Amtshandlung annehmen).

Künftig soll nun auch noch das sogenannte „Anfüttern“ von Beamten verboten werden. Darunter versteht man das mehrfache Gewähren von kleinen Geschenken ohne eine konkrete damit verbundene Amtshandlung.

Nicht enthalten ist im Entwurf von Justizministerin Maria Berger (SP) die Strafdrohung für korrupte Abgeordnete. Aus „rechtsstaatlichem Respekt vor dem Hohen Haus“ solle ein derartige Bestimmung von den Abgeordneten selbst gefunden werden, erklärte dazu ihre Sprecherin.

Das könnte schwierig werden. So ist ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer skeptisch, ob dieser Straftatbestand für Abgeordnete nötig ist. Wie FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer verweist er auf die schwierige Formulierung eines solchen Delikts. Ein Abgeordneter könne im Zuge des freien Mandats votieren, wie er möchte - er kann also bei einer Abstimmung nicht pflichtwidrig handeln. Der Grüne Albert Steinhauser kann sich vorstellen, die Regelung für Abgeordnete an die der Beamten anzugleichen. Diesen ist Geschenkannahme generell untersagt. Dies gilt auch für Minister. Meinung Seite 35

KAVALIERSDELIKT?

Offizialdelikt. Bisherkonnte das Delikt der Bestechung nur verfolgt werden, wenn ein derartiger Fall von einem Mitbewerber zur Anzeige gebracht wurde. Mit der geplanten Gesetzesnovelle kann die Staatsanwaltschaft auch von sich aus tätig werden.

Fünf Jahre Haft riskiert künftig, wer sich bestechen lässt. Wer Schmiergeld zahlt, muss mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Experten meinen, dass dem Gesetz nur „symbolische Bedeutung“ zukomme. In der Praxis werde sich allerdings wenig ändern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.07.2007)

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