Dadurch will man den Mangel in der Anklagebehörde beheben.
Wien. Mit 1. Jänner 2008 tritt die neue Strafprozessordnung in Kraft. Sie stärkt die Staatsanwälte, so können diese etwa künftig direkt Aufträge an die Polizei geben. Doch aufgrund der neuen Kompetenzen braucht man mehr Ankläger – und diese fehlen in Wien nach momentanen Stand noch.
Dabei werden zahlreiche neue Planstellen für die Staatsanwaltschaft Wien ausgeschrieben. Aber es dürfte vorerst nicht gelingen, alle Jobs zu besetzen. „Ich wäre froh, wenn weniger als zehn fehlen“, sagt mit Blick auf den 1. Jänner der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl. Die Lücke könnte aber auch noch größer ausfallen, erklärt er im Gespräch mit der „Presse“. Das Problem: Man kann nicht einfach Staatsanwalt werden. Zuvor muss man die vier Jahre dauernde Ausbildung als Richteramtsanwärter absolviert haben – oder bereits als Richter tätig sein.
Mehr Geld, aber weniger Unabhängigkeit
Daher findet momentan eine Art Werbeoffensive statt. Zum Teil sprechen Staatsanwälte Richter an, um sie über einen Wechsel in die Anklagebehörde zu informieren, erzählt Pleischl. Und auch er selbst will gegen Ende des Jahres noch bei einer Veranstaltung den Job als Staatsanwalt schmackhaft machen. Als Argument für einen Wechsel wird er dabei die neuen Aufgabengebiete als Staatsanwalt anführen. Überdies verdient man als Ankläger monatlich rund 200 Euro brutto mehr als ein Bezirksrichter. Im Gegensatz zum Richter ist ein Staatsanwalt aber weisungsgebunden und ohne Versetzungsschutz.
Pleischl glaubt, dass durch die Werbung zumindest nach einigen Monaten des nächsten Jahres die Lücke bei der Staatsanwaltschaft in Wien geschlossen werden kann. Und in den anderen Bundesländern drohe aufgrund des geringeren Bedarfs an Staatsanwälten ohnedies kein Mangel.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.08.2007)