Ministerin Kdolsky pocht auf Weisungsrecht gegenüber säumigen Kassen. Der Obmann der Salzburger Gebietskrankenkasse weigert sich, die Rückforderungsbescheide auszuschicken.
Wien. Familienministerin Andrea Kdolsky ist bei der Rückzahlung von Kindergeld im Falle des Überschreitens der Zuverdienstgrenze unnachgiebig. Nach der Weigerung des Obmanns der Salzburger Gebietskrankenkasse, Siegfried Schluckner, vor Jahresende Bescheide auszuschicken, pochte sie am Mittwoch auf ihr Weisungsrecht. Am Rande des Ministerrats erklärte sie der „Presse“ mit Nachdruck: „Er wird sie verschicken.“ Auch die Tiroler Kasse wartet vorerst mit Bescheiden ab. Das Familienministerium erinnert daran, dass die Weisung an die Kassen bereits am 28. April ergangen sei.
„Die Presse“ beantwortet zehn Fragen rund um die Rückzahlung von Kindergeld.
1. Kann Familienministerin Andrea Kdolsky Gebietskrankenkassen zu Rückzahlungsbescheiden beim Kindergeld zwingen?
Ja, die Ministerin ist in diesem Bereich weisungsbefugt. Bei der Salzburger Gebietskrankenkasse, deren Obmann bis Jahresende keine Bescheide erstellen will, wird das Ministerium das Gespräch zur Bereinigung der Situation suchen.
2. Um wie viele Betroffene geht es bei den Rückforderungen?
Das steht nicht fest. Vorerst wurden an rund 500 Kindergeldbezieher Rückzahlungsbescheide verschickt. Allerdings bezogen sich die Prüfungen bisher auf das Jahr 2002. Derzeit gibt es rund 160.000 Bezieher von Kindergeld.
3. Wie viel muss maximal zurückgezahlt werden?
Im Extremfall könnten das bei voller Inanspruchnahme des Kindergeldes für drei Jahre fast 15.700 Euro sein. Die bisher höchste bekannt gewordene Summe betrifft einen Vorarlberger Vater, der laut Vorarlberger GKK 10.000 Euro zurückzahlen muss.
4. Wie kann ich einen Rückforderungsbescheid bekämpfen?
Gegen den Rückforderungsbescheid der Gebietskrankenkasse muss man innerhalb von vier Wochen beim Arbeits- und Sozialgericht klagen. Bereits dieses könnte dem Betroffenen Recht geben. Ansonsten kann man im Rahmen des Instanzenzugs noch beim Oberlandesgericht und beim Obersten Gerichtshof berufen. Die letzten beiden Gerichte können den Fall auch dem Verfassungsgerichtshof vorlegen, sofern sie verfassungsrechtliche Bedenken haben.
5. Welche Gründe könnte man bei den Gerichten geltend machen?
Ein Anknüpfungspunkt wäre das Handeln des einstigen Sozialminister Herbert Haupt, der 2002 seinen Beamten per Weisung die Überprüfung der Zuverdienstgrenze untersagte. Da diese Weisung öffentlich bekannt wurde, könnte man in ihr rechtlich auch eine Verordnung sehen. Und eine Verordnung würde (im Gegensatz zu einer Weisung) nicht nur für Haupts Beamte, sondern auch für die damaligen Kindergeldbezieher gelten, die dadurch von der Rückzahlung befreit wären.
6. Gibt es noch andere mögliche Gründe für eine Anfechtung?
Man könnte auch einen Verstoß gegen den „Gleichheitsgrundsatz“ behaupten. Etwa weil die Zuverdienstgrenze nicht zwingend etwas mit der Betreuungsintensität des Kindes zu tun hat. Denn einige Berufsgruppen können voll arbeiten gehen, ohne die Zuverdienstgrenze zu überschreiten. Bei Gutverdienern wäre die Grenze hingegen schnell überschritten. Eine unsachliche Benachteiligung könnte auch in bestimmten Härtefällen vorliegen: etwa wenn sich das Einkommen durch unvorhersehbare Zahlungen (zum Beispiel eine hohe Bonusprämie, weil der Betrieb Gewinn machte) beträchtlich erhöht hat. Laut Ministerium darf nämlich auch durch unvorhersehbare Zahlungen die Zuverdienstgrenze nur um 15 Prozent überschritten werden.
7. Wie sind die Erfolgsaussichten bei einer Anfechtung?
Manche Juristen sehen eine gute Chance, aber selbst Verfassungsexperten sind geteilter Meinung.
8. Drohen Ex-Minister Herbert Haupt Konsequenzen?
Ex-Minister Herbert Haupt könnte sich wegen Amtsmissbrauchs strafbar gemacht haben. Und zwar dann, wenn er gewusst hat, dass es gesetzliche Rückzahlungsverpflichtungen beim Kindergeld gab – er diese aber mit seiner Weisung verhindern wollte. Die Strafdrohung bei Amtsmissbrauch beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Frauenministerin Doris Bures (SPÖ) rechnet aber mit keiner Anklage.
9. Kommt es mit der Reform 2008 zur Änderung für Rückzahlungen?
Ja, eine Entschärfung ist vorgesehen: Man muss künftig nicht mehr ein Jahr Kindergeldbezug zurückzahlen, sondern nur noch den Betrag, der die Zuverdienstgrenze (diese soll ab 2008 bei 16.200 Euro im Jahr liegen) übersteigt.
10. Ist die neue Zuverdienstregelung schon fix?
Nein, der Beschluss ist erst für den heurigen Herbst vorgesehen, die ÖVP-Spitze hält aber an einer Zuverdienstgrenze fest.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.08.2007)