Ein wenig Schwitzen bringt allen etwas

Es ist sinnvoll, wenn Ersatzfreiheitsstrafen durch die Leistung gemeinnütziger Arbeit abgewendet werden können.

Auf den ersten Blick mag der Plan von Justizministerin Maria Berger einige aufschrecken lassen: Da soll verurteilten Straftätern doch tatsächlich das Gefängnis erspart bleiben, indem sie einfach ein bisschen Arbeit leisten.

Jedoch: Es geht nur um Personen, die zur Leistung einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen können. Daher müssten sie eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Das verursacht dem Staat Kosten und wird den Verurteilten, der in der Haft auf die Unterwelt trifft, kaum auf die richtige Bahn bringen. Wenn der Täter aber, anstatt im kühlen Knast zu sitzen, bei gemeinnütziger Arbeit schwitzt, dann bringt das allen etwas: Der Staat hat weniger Kosten. Und der Verurteilte leistet etwas Sinnvolles, das ihn aber aufgrund des Arbeitsaufwands abschrecken soll, weiterhin straffällig zu sein. Freilich muss man damit rechnen, dass einige Täter nicht motiviert zur Arbeit erscheinen. Daher ist es nötig, dem Täter anzudrohen, dass er bei ungenügender Arbeitsleistung doch noch in den Knast wandern muss.

Etwas zu weit gehend erscheint der grüne Plan, wonach auch die vom Richter zu einer (geringen) Haftstrafe Verurteilten das Gefängnis stets durch Arbeitsleistung abwenden können sollen. Wer eine unbedingte Haftstrafe ausfasst, ist kein einfacher Fall. Ein Richter denkt sich etwas dabei, wenn er jemanden nicht mehr mit einer Geld- oder einer bedingten Haftstrafe belegt, sondern als letzte Möglichkeit ins Gefängnis schickt. (Bericht: S. 2)


philipp.aichinger@diepresse.com("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.08.2007)

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