Ersatzhaft: Rückenwind für „schwitzende“ Täter

Die Zellentür wird sich künftig seltener schließen - stattdessen wird gearbeitet.
Die Zellentür wird sich künftig seltener schließen - stattdessen wird gearbeitet.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Arbeit statt Ersatzhaft. Auch die ÖVP kann sich vorstellen, dem Plan von Justizministerin Maria Berger (SPÖ) zuzustimmen.

Wien. Nun kann sich auch die ÖVP für das Modell „Schwitzen statt Sitzen“ erwärmen. Er stehe dem Plan von SPÖ-Justizministerin Maria Berger „grundsätzlich nicht skeptisch gegenüber“, betont im Gespräch mit der „Presse“ ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer. Vom Grundsatz her sei der Plan der Justizministerin, dass künftig Ersatzfreiheitsstrafen bis zu 60 Tagen in ganz Österreich durch die Leistung von gemeinnütziger Arbeit abgewendet werden können, sinnvoll. Denn diese Variante bringe etwas, anstatt dass sie dem Staat Geld koste.

Allerdings: Als fixes Ja der ÖVP zum Berger-Plan will Donnerbauer seine Ausführungen noch nicht verstanden wissen. So zweifelt der ÖVP-Justizsprecher nämlich noch daran, ob die Motivation der Verurteilten zur Arbeitsleistung gut genug ist. Um das festzustellen, will Donnerbauer die bisherigen Erfahrungen über die Modellversuche mit „Schwitzen statt Sitzen“ nachlesen. Er werde daher nun vom Justizministerium den Bericht anfordern, so Donnerbauer.

Seit März 2006 – damals noch von BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger initiiert – war das Projekt im Zusammenarbeit mit dem Verein Neustart an ausgewählten Gerichten in Österreich getestet worden. Betroffen waren Personen, die von einem Richter zu einer Geldstrafe verurteilt wurden – diese aber aufgrund ihrer schlechten Vermögensverhältnisse nicht bezahlen konnten. Daher hätten sie eigentlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen (Umrechnungsschlüssel: Zwei Tagsätze Geldstrafe = ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe).

Diese Ersatzfreiheitsstrafe blieb ihnen aber erspart, wenn sie stattdessen gemeinnützige Arbeit leisteten. Dafür galt wiederum der Umrechnungsschlüssel ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe = vier Stunden gemeinnützige Arbeit. 1200 Personen – das ist ein Drittel der in den Projektregionen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilten Täter – nutzten die Chance und leisteten gemeinnützige Arbeit.

Dieses Modell wird das Justizministerium nun ab 1. September in ganz Österreich einsetzen. Ministerin Berger kann das auch ohne Zustimmung der ÖVP anordnen, indem sie den Modellversuch einfach per Erlass auf ganz Österreich ausdehnt. Im Justizministerium wünscht man sich aber trotzdem eine gesetzliche Regelung, der der Koalitionspartner dann aber freilich zustimmen müsste.

Grüne: Arbeit statt regulärer Haft

Unterstützung für Bergers Plan kommt jedenfalls vom grünen Justizsprecher Albert Steinhauser. Er bemängelt aber, dass Bergers Vorhaben nur auf Ersatzfreiheitsstrafen beschränkt ist. Stattdessen solle auch jeder, der bereits vom Richter zu einer kurzen Freiheitsstrafe (von bis zu einem halben Jahr) verurteilt wird, die Haft durch gemeinnützige Arbeit abwenden können. Denn kurze Haftstrafen „kosten dem Betroffenen nicht selten den Arbeitsplatz und zerstören intakte familiäre Strukturen“, so Steinhauser. Aus dem Justizministerium kam aber bereits am Montag ein Nein zum grünen Wunsch. Das Modell bleibe auf Ersatzfreiheitsstrafen beschränkt, so Bergers Sprecher zur „Presse“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.08.2007)

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