Die Sozialpartner sollen sich endlich einigen, was sie mit der „Abfertigung neu“ wirklich wollen – und dann entsprechend handeln.
Auch so kann man eine exzellente Idee umbringen: Bei der „Abfertigung neu“ hat sich der Gesetzgeber nicht entscheiden können, ob die Konstruktion zu einer „zweiten Säule“ des Pensionssystems (wie es die Arbeitgeber wollen) führen soll oder die klassische Abfertigungsfunktion (Überbrückung für die Zeit des Jobwechsels, wie es die Arbeitnehmer wollen) erfüllt.
Herausgekommen ist ein klassischer Sozialpartnerkompromiss: von allem ein wenig und damit in der Praxis für alle nichts. Die derzeitige Regelung kann nämlich weder zum Ansparen einer Zusatzpension noch zur Auszahlung einer nennenswerten Überbrückungshilfe führen, weil der überwiegende Teil der Anspruchsberechtigten bei der erstmöglichen Gelegenheit sein Guthaben aus den Vorsorgekassen zieht. Der neue Kühlschrank oder der LCD-Fernseher ist eben näher als die ferne Pension. Als Tüpfelchen auf dem „i“ hindern die gesetzlichen Rahmenbedingungen die Vorsorgekassen auch noch daran, die versprochenen Renditen zu erwirtschaften.
Hier ist schneller Reparaturbedarf gegeben. Die Sozialpartner sollten sich bald darauf einigen, was sie mit dem Modell wirklich wollen. Und der Gesetzgeber soll dann einen praktikablen Rahmen dafür schaffen. Ein von Arbeitgebern gespeister Geldtopf mit Bankomatfunktion kann jedenfalls nicht im Sinne der Erfinder sein. (Bericht: Seite 26)
josef.urschitz@diepresse.com("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2007)