Kapitalmarkt-Experte: Kleinanleger sind in Wien zu wenig vor Intransparenz geschützt. Statt schärferen Bestimmungen ist nur Internet-Warnung vor heiklen Aktien geplant.
wien.Der durch heimliche Aktien-Rückkäufe ausgelöste Kurssturz der „Meinl European Land“-Aktie hat nun erste Folgen: Der Kapitalmarktbeauftragte der Bundesregierung, Richard Schenz, will ausländische Unternehmen, die in Österreich an der Börse notieren, sich aber nicht österreichischem Aktienrecht unterwerfen, auf der Website der Wiener Börse sichtbar machen.
„Es ist in Wien ein neues Problem aufgetaucht, das uns erst durch Meinl European Land bewusst geworden ist“, sagte Schenz. Er werde demnächst Gespräche mit der Wiener Börse über eine derartige Warnung aufnehmen.
Klare Information gefordert
Das „neue Problem“: Meinl hat Aktionäre über kursrelevante Vorgänge nicht informiert, weil für sein (in Wien notiertes) Unternehmen das Börserecht der Kanalinsel Jersey gilt – wo das Unternehmen angesiedelt ist. Die Vorgangsweise hat nun neue Diskussionen über den Umgang mit Kleinaktionären in Wien ausgelöst – wo Kleinanleger in der Vergangenheit öfter ziemlich unsanft aus Börseunternehmen gedrängt worden waren.
Die derzeit größten Transparenzprobleme: Für Steuerparadies-Unternehmen gilt in Österreich das österreichische Börserecht nicht. Zudem gibt die Wiener Börse – im Gegensatz zu Aktienmärkten wie etwa Frankfurt oder New York – nicht bekannt, ob der Anleger echte Aktien oder, so wie im Fall Meinl, nur Zertifikate auf Aktien kauft. Bei Verstößen gegen die (für Kleinanleger wichtigen) Publizitätsvorschriften werden zudem nur lächerlich niedrige Verwaltungsstrafen verhängt.
Schenz: „Wir müssen jetzt Grundlagen für eine klare Information der Anleger schaffen.“ Von einer Verschärfung der gesetzlichen Regelungen – etwa der verpflichtenden Übernahme österreichischer Informationsregeln für in Wien notierende Steuerparadies-Aktien – hält Schenz indes nichts.
UNDURCHSICHTIG
Steuerparadies-Aktien wie Meinl European Land unterliegen hierzulande nicht österreichischen Publizitätsvorschriften.
Die Wiener Börse soll vor solchen Aktien auf ihrer Website warnen, verlangt der Kapitalmarktbeauftragte der Regierung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.08.2007)