Fall Meinl: Ein Aktionär hat's manchmal schwer

Börsechef Michael Buhl: Zertifikate auf Aktien werden möglichst schnell als solche gekennzeichnet.
Börsechef Michael Buhl: Zertifikate auf Aktien werden möglichst schnell als solche gekennzeichnet.(c) APA (Günter R. Artinger)
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Bei Meinl European Land herrscht Konfusion um eine Formulierung im Börsegesetz – Die Finanzmarktaufsicht „prüft“.

wien.Ein Aktionär hat's hierzulande nicht immer leicht: Er hat beispielsweise die Berichterstattung über die Vorgänge bei Meinl European Land (MEL) in den vergangenen Tagen mitverfolgt und möchte jetzt wissen, ob für das an der Wiener Börse notierte Zertifikat auf die Aktie eines auf der britischen Kanalinsel Jersey domizilierten österreichischen Unternehmens jetzt österreichisches oder Jersey-Recht gilt. Speziell in Sachen Aktionärsinformation, denn da scheint man ja bei MEL, sehr freundlich formuliert, nicht sehr offensiv vorgegangen worden zu sein.

Die Anfrage in der Börse ergibt: Alles sonnenklar: Es gilt das Aktienrecht von Jersey und das Börsegesetz von Österreich. Inklusive aller Ad-Hoc- und Meldeschwellenpflichten. Hätte MEL also bei Erreichen der Schwellen (5, 10, 15 Prozent usw.) die Öffentlichkeit informieren müssen? „Ja, eindeutig“, verlautet aus der Börse.

Im jüngsten Börseprospekt von MEL von Anfang 2007 steht aber, die Paragrafen 91 und 93 des österreichischen Börsegesetzes (Meldepflichten) gelten für MEL nicht. Auskunft: Seit Inkrafttreten der EU-Transparenzrichtlinie gilt das Gesetz uneingeschränkt für alle in Österreich notierten Aktien, egal, was im Prospekt steht.

Gut, und was sagt die Finanzmarktaufsicht, die den Prospekt mit Ausschluss zweier Paragrafen genehmigt hat? Sie prüft. Die Gesetzeslage ist nämlich „sehr kompliziert“.

Hat jetzt Meinl also das Börsegesetz verletzt oder nicht? Anfrage bei der MEL: „Wir sind allen gesetzlichen Verpflichtungen voll nachgekommen“, sagt MEL-Sprecher Rupert-Heinrich Staller. Die grundsätzliche Möglichkeit von Aktienrückkäufen sei ja im (271seitigen, in Juristenenglisch abgefassten) Börseprospekt festgehalten. Und was die Meldeschwellen betrifft: Im betreffenden Paragrafen des Börsegesetzes (§93) stehe explizit „Aktien“. Von Zertifikaten (wie dem MEL-Papier) sei da keine Rede.

Gut: Und wieso nennt die Börse dann Papiere, die nicht den Publizitätsvorschriften des Börsegesetzes unterliegen, „Aktien“? Das werde man so schnell wie möglich ändern, verspricht Börse-Chef Michael Buhl in einer Aussendung. Künftig sollen Zertifikate gekennzeichnet werden.

Und dass sie in Sachen Informationspflicht schlechter als Aktien gestellt sind, ist ja auch nicht so sicher: Am Nachmittag erreicht die „Presse“ die Nachricht, dass MEL und die Börse nun „prüfen“, ob „Aktien“ im Gesetz jetzt „Aktien“ oder „Aktien und Zertifikate auf Aktien“ heißen könnten. Eine schwierige Frage, denn es geht darum, ob gegen das Börsegesetz verstoßen wurde. Staller: „Wir arbeiten mit FMA und Börse gut zusammen und sind bestrebt, alle Unklarheiten zu beseitigen“.

Klare Kennzeichnung gefordert

In Wien notieren fünf Zertifikate auf Aktien (Austrian Depositary Certificates, ADC). Neben den drei Gesellschaft der Meinl-Gruppe sind dies die Papiere des US-Tabakkonzerns Altria und die Aktie des an der New Yorker Börse Nasdaq notierten Glückspielkonzerns Century Casinos. Diese fünf Papiere werden jetzt „so schnell wie möglich“ als ADC's gekennzeichnet, verspricht die Börse. Damit kommt sie äußerst rasch einem Wunsch nach, den Richard Schenz, Kapitalmarktbeauftragter der Regierung, gestern in der „Presse“ geäußert hatte. International sind solche Zertifikate nicht unüblich – sie werden in den Kurslisten aber als solche klar ausgewiesen.

KONFUSION um Gesetz

Für Meinl European Land gilt das österreichische Börsegesetz samt seinen Meldepflichten, stellte die Wiener Börse am Donnerstag klar.

Ob auch Zertifikate dem unterliegen, wird aber noch geprüft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.08.2007)

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