Asylverfahren: Belohnung für schnelle Entscheidung

Die Presse (Fabry)
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Berufungsinstanz lobt Prämie aus, Richtervereinigung lehnt derartige Anreize ab.

WIEN. Der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) drückt aufs Tempo: Um den Rückstau von 27.000 Asylverfahren abzubauen, werden nun umstrittene Belohnungen für die Mitglieder des Senats ausgelobt.

Sie entscheiden über Asylansuchen in zweiter Instanz, haben aber nicht die Möglichkeit, die erste Instanz (Bundesasylamt, eine Dienststelle des Innenministeriums) das materielle Verfahren erneut durchführen zu können, sondern müssen dies selbst tun.

Bis zu 2500 Euro Prämie

Altgediente Senatsmitglieder, die auf mehreren hundert Akten sitzen, bekommen „für den Fall von mehr als 290 Verfahrensabschlüssen im gesamten Geschäftsjahr eine Belohnung in der Höhe von insgesamt 1500 bis 2500 Euro“, heißt es in einem Brief von UBAS-Vorsitzendem Harald Perl „an alle Senatsmitglieder“ (das Schreiben liegt der „Presse“ vor). Senatsmitglieder, die erst nach der Aufstockung 2006 zur Berufungsinstanz in den Senat gekommen sind, haben weniger Fälle zu betreuen. Sofern sie bis zu 100 weitere übernehmen und „die Zahl der Verfahrensabschlüsse der oben angesprochenen Größenordnung (= 290 pro Jahr, Anm.) entspricht“, dann sei eine jährliche Belohnung von bis zu 1000 € vorgesehen.

UBAS-Chef Perl verteidigt diese Anreizpolitik mit Belohnungen: Höheres Tempo sei nicht automatisch damit verbunden, dass die Qualität leide und wichtige Details unter den Tisch fielen. „Ich werde sehr genau darauf achten, ob Anzeichen für geringere Genauigkeit zu erkennen sind. Und wenn, dann werde ich sofort reagieren.“

Barbara Helige, Präsidentin der Österreichischen Richtervereinigung: „Der UBAS ist kein Verwaltungsgericht. In ordentlichen Gerichten ist eine solche Belohnung nicht denkbar; prinzipiell, aus gutem Grund.“ Ein Teil der Unabhängigkeit von Richtern und ihrer Entscheidungen basiere darauf, „von der Verwaltung nicht belohnt zu werden. Für uns käme das nicht in Frage, weil es letztlich auch inhaltlich ein Steuerungsinstrument ist.“ Eine derartige Prämie schaffe „Abhängigkeiten“.

Urteile wie am Fließband

Gerhard Reissner, Vizepräsident der Richtervereinigung, hält eine derartige Prämie für „besonders gravierend, wenn Richter angehalten werden, dass ,wie am Fließband‘ entschieden wird.“ Ähnliche Vorstöße hat es in Frankreich 2004 und in Schweden, Malta sowie Spanien 2006 gegeben, gegen die sich Richtervereinigungen quer durch Europa gewehrt hatten.

Heinz Patzelt, Generalsekretär von amnesty international in Österreich: „Es bleibt abzuwarten, wie sich die Spruchpraxis dadurch entwickelt. Wenn es in irgendeiner Form Druck auf Qualität gäbe, dann wäre das ein Alptraum.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.09.2007)


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