Im BAWAG-Prozess hat sich das Gericht am Montag auf die Suche nach Belegen für die 1,44 Mrd. Euro Verlust der BAWAG aus den Geschäften mit Wolfgang Flöttl gemacht. Der Investmentbanker erklärte, für die mit der BAWAG bis zum Jahr 2000 getätigten Geschäfte keine Belege mehr zu besitzen, weil er sein Büro in Bermuda aufgelöst habe. Er sei nicht verpflichtet, die Unterlagen aufzuheben, so Flöttl.
Für die Verlustgeschäfte 1998 und 2000 habe er alle Akten und Verträge an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen weitergeleitet, die Verlustbestätigungen (Audits) erstellt hatte, betonte Flöttl. Für die im Jahr 1999 erlittenen Verluste hatte Andersen kein Audit gemacht. Die Neuveranlagungen im Jahr 1998 beliefen sich laut Anklageschrift auf einen Betrag von rund 239 Millionen Euro.
Richterin Bandion-Ortner fragte Flöttl mehrmals, ob er Beweise vorlegen könne, dass er die Millionengeschäfte tatsächlich gemacht habe. Die Geschäfte könne man ja durch Recherchen bei seinen Vertragspartnern, allen voran dem Investmenthaus Morgan Stanley, nachverfolgen, betonte Flöttl. Auch für den Wirtschaftsprüfer Arthur Andersen, der im Zuge des Enron-Konkurses zerschlagen wurde, gebe es eine Nachfolgefirma in den USA, dort könne das Gericht ja ein Rechtshilfeersuchen auf Herausgabe noch fehlender Unterlagen stellen. "Man kann sie suchen", meinte Flöttl. "Ich habe das Geld nicht gestohlen, Frau Rat".
Der Montag war eigentlich der Zeugenbefragung von zwei Wirtschaftsprüfern gewidmet. Elisabeth Glaser und Martin Schwarzbartl hatten im Auftrag der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Jahr 2006 einen Lagebericht zu den BAWAG-Geschäften mit Flöttl und der "Verschleierung" der Verluste erstellt. Die Prüfer wiesen auf ihre Schwierigkeiten bei der Prüfung hin. Der Prüfauftrag habe sich laufend erweitert, zudem hätten die Prüfer nicht Zugang zu allen Dokumenten bekommen. Persönliche Bereicherung von BAWAG-Vorständen schloss Schwarzbartl aber dezidiert aus.
(APA)