23. Tag im Bawag-Prozess: Das Fehlen von Akten ärgert die Richterin.
WIEN (m.s.). Den gestrigen 23. Verhandlungstag des Bawag-Prozesses kann der angeklagte Investmentbanker Wolfgang Flöttl wohl nicht so einfach abhaken. Richterin Claudia Bandion-Ortner beharrte darauf: Wenn man Hunderte Millionen Euro von der Bawag zur Verfügung gestellt bekomme und damit waghalsige Spekulationen mache, müsse es wesentlich mehr Dokumentationen und Belege geben als derzeit am Tisch liegen. Und Flöttl blieb nichts anderes übrig, als zu versprechen, in Kürze diverse Unterlagen herbeizuschaffen.
Der Reihe nach: Zunächst standen die Zeugenbefragungen der Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young, Elisabeth Glaser und Martin Schwarzbartl, auf dem Programm. Dabei wurde klar, dass es etliche Unterlagen zu den Finanztransaktionen geben müsse, die den von der Finanzmarktaufsicht beauftragen Prüfern eben nicht zur Verfügung standen.
Richterin Claudia Bandion-Ortner fragte nun den Angeklagten Flöttl, ob er die Unterlagen für diese Verlustgeschäfte von 1998 bis 2000 aufbewahrt habe. „Ich habe keine Unterlagen, ich bin auch nicht verpflichtet, sie aufzuheben.“ Die Unterlagen habe er der Firma Arthur Andersen übermittelt. Diese sollte nämlich bestätigen, dass es tatsächlich Verluste gegeben habe – und so den Verdacht entkräften, dass es noch irgendwo abgezweigte Gelder gebe. Ein solches „Verlust-Audit“ wurde dann auch tatsächlich erstellt.
Bermuda-Firmen liquidiert
Selbst aufgehoben habe er die Unterlagen nicht, weil er sein Büro auf den Bermudas im Jahr 2000 geschlossen habe und auf den Inseln ohnehin keine Steuerpflicht herrsche, betonte Flöttl. Der Anwalt von Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, bezweifelte Flöttls Angaben: „Das waren die bedeutendsten Verluste Ihres Lebens, die Ihre wirtschaftliche Existenz beinahe gefährdet haben“, gab er zu bedenken und fragte Flöttl direkt: „Haben Sie Unterlagen vernichtet?“ Das nicht, sagte Flöttl, man könne doch bei seinen Geschäftspartnern, darunter die Investmentbank Morgan Stanley, zurückverfolgen, welche Geschäfte gemacht wurden.
Schubert ortete weiters einen einseitigen Informationsfluss zu den Prüfern, da sie nur bei Einvernahmen von Flöttl anwesend gewesen seien, nicht aber bei den Einvernahmen der anderen Angeklagten. „Wir wurden gebeten, bei Flöttl-Einvernahmen teilzunehmen, für andere Einvernahmen gab es diese Einladungen nicht“, erläuterte Schwarzbartl. Einen Teil der anderen Einvernahmeprotokolle konnten die beiden Prüfer aber nachlesen.
Heute, Dienstag, wird das Verfahren mit weiteren Zeugeneinvernahmen fortgesetzt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.09.2007)